Frage an Helga Daub von Friedemann M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Daub,
Herr J. Terlisten hatte Ihnen die konkrete Frage gestellt,
"Wie kann man künftig "nichtehelichen" Kindern und ihre Vätern, nach den grundrechtlichen Maßgaben als gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder, die im Grundgesetz geforderten gleichen Lebensbedingungen ermöglichen und dies rechtlich verbindlich anwendbar umsetzen? "
Sie haben leider nicht konkret darauf geantwortet, sondern nur angedeutet, daß sich die FDP für Gleichstellung einzusetzen gedenkt.
Inhaltlich äußerten Sie nur einen, wie ich meine selbstverständlichen und im Gesetz bereits ausdrücklich geklärten Unterpunkt, nämlich,
"Ein geteiltes Sorgerecht ist allerdings nicht in allen Fällen das Beste für das Kind."
Das Gesetz ist da wesentlich eindeutiger und geht davon aus, daß eine Teilung des Sorgerechtes i.d.R. nicht den besten Interessen des Kindes entspricht und daß Teile des SR nur bei erwiesenen Gefahren ( einem oder beiden Eltern ) entzogen werden dürfen, weshalb also die gemeinsame, ungeteilte Sorge die beste Lösung ist.
Die geteilte Sorge kann und darf also nur im Gefahrenfall ausnahmsweise angewendet werden. So ist es auch in der internationalen Gesetzgebung vorgesehen.
Ich möchte darum die Frage des Herrn Terlisten etwas spezifizieren:
Wie gedenkt sich die FDP dafür einzusetzen, daß die Feststellung der bestehenden Tatsachen, also das Recht des Kindes auf adäquaten Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße und gleicher Qualität, ohne Ansehen deren Geschlechts, in Deutschland von der bis jetzt erheblich davon abweichenden Rechtssprechung und den Jugendämtern endlich umgesetzt wird?
mit freundlichem Gruß
F. Mahler