Frage an Helga Daub von Mike H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Daub!
Kennen Sie den Film "Der entsorgte Vater" von dem bekannten Regisseur Douglas Wolfsperger? Er erzählt teildokumentarisch von dem Schicksal eines Kindes und eines Vaters, die sich nicht mehr sehen dürfen und sich nachher so fremd sind, dass das Kind keinen Kontakt mehr "will".
Wieviele derartige Fälle gibt es in Deutschland Ihres Wissens? Kann man dem Phänomen mit einer Regelung wie aus dem Jahre 2009 begegnen, die dem Gericht "kann" ins Gesetz schreibt? Ist Umgangsvereitelung nicht auf diese Art und Weise ein Ermessensspielraum des Familiengerichts, obwohl es sich um das Familienleben aus GG Art. 6 handelt?
Wie wird es in Frankreich gehandhabt, vielleicht in anderen Ländern Europas? Können Kinder "mitgeschieden" werden?
Väterliche Grüße
Mike Heese
Sehr geehrter Herr Heese,
Wir setzen uns für die Stärkung der Rechte von Vätern ein, die an der Erziehung ihres Kindes auch nach einer Trennung von der Mutter partizipieren wollen. Ein Kind sollte nach Möglichkeit im Kontakt mit Vater und Mutter aufwachsen. Das gilt auch für Fälle, in denen die Eltern voneinander getrennt leben.
Umgangsvereitelung ist zu Recht strafbar, das wird in vielen europäischen Ländern, unter anderem in Frankreich, so gehandhabt.
Ob ein Fall von Umgangsvereitelung vorliegt, kann nur das Familiengericht nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls entscheiden. Dabei ist hervorzuheben, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Daub MdB