Frage von Frank W. • 14.03.2017
Antwort ausstehend von Heinz Riesenhuber CDU
(...) Dabei gehören Werkverträge für uns zu einem selbstverständlichen Teil der Wirtschaft. Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte und jede Form von Dienstleistern betreiben seit Jahrhunderten ihre Tätigkeiten rechtlich als Werk- oder Dienstvertrag. (...)
(...) Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, stehen in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt nach unserer Ansicht in der Regel nicht auf mangelnden gesetzlichen Regelungen, sondern auf Verstößen gegen vorhandene Gesetze, und das muss geahndet werden. (...)