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Frage von Andreas K. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Andreas K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Riesenhuber,

ich wende mich heute mit einer Anfrage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen könnnen. Vor kuzrem lief im Fernsehen (Das Erste / PlusMinus) ein Bericht über eine in Rente gegangene Frau, die über Ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen hatte. Die Frau war gesetzlich Krankenversichert und wird nun, durch eine nachträgliche Gesetzesänderung von 2003, durch die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmict, gezwungen, 10 Jahre rückwirkend, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Krankenkassenbeiträge bezogen auf die ausgezahlte Summe, zu entrichten.

Da auch ich seit 1994 eine Dirketversicherung (Altvertrag) bei meinem Arbeitgeber habe und freiwillig gesetzlich Versichert bin, sehe ich es nicht ein und empfinde es als eklatanten Verstoß gegen den Vertrauens- bzw. Bestandsschutz von Altverträgen, bei Auszahlung der Versicherungssumme auch noch tausende Euro rückwikend (einschließlich des Arbeitgeberanteils) zu zahlen. Damit würde der ganze Vertrag sowie die betriebliche Altersversorgung unrentabel. Des Weiteren mindern die monatlichen Beiträge vom Bruttogehalt in diese Direktversicherung nicht mur meine künftige monatliche Rente, nein, ich muss für diesen Angesparten Betrag auch noch mal voll Sozialversicherungsbeiträge entrichen. Das ist doch total absurd.

Als freiwillig Versicherter zahle ich sowieso schon genug an die Krankenkasse. Abgesehen davon, ist das eine Diskriminierung den Privatversicherten gegenüber, die mal wieder fein raus sind.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit schnellstens abgeschafft, der Bestandsschutz für Altverträge wieder hergestellt und es keine unterschiedliche Behandlung von privat- und gesetzlich Versicherten diesbezüglich mehr gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaufmann

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