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Frage von Carmen Petra B. •

Frage an Heinz Riesenhuber von Carmen Petra B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Riesenhuber,

zusammen mit der Verabschiedung des 1. Pflegestärkungsgesetzes im vergangenen Jahr hatte die CDU stolz verkündet, dass sie umfangreiche Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung durchgesetzt habe, die pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehören u.a. auch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI, die seit 1. Januar 2015 auch von Pflegebedürftigen ohne Demenz genutzt werden können.

Leider treten in der Praxis 2 grundlegende Probleme auf:

1. Pflegekassen verweigern teilweise die Kostenerstattung für die als Entlastungsleistung nach § 45 b Abs. 1 und 1a SGB XI abgerufenen zusätzlichen Hilfen im Haushalt, wenn diese von Pflegediensten erbracht wurden. Begründung: Pflegedienste dürften nur zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen.
Ist Ihnen dieses Problem bekannt? Wie wollen Sie dagegen vorgehen?

2. Gemäß § 45 b Abs. 3 SGB XI können bis zu 40 % der Leistungspauschale für ambulante Pflegesachleistungen für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewidmet werden. Das würden viele Pflegehaushalte gern nutzen. Leider gibt es bislang keine nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Entlastungsangebote wie z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen. Es fehlt die Empfehlung der Spitzenverbände und die Verordnungen auf Landesebene.

Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass es bis heute keine verabschiedete Empfehlung gibt? Immerhin ist spätestens seit Juni letzten Jahres klar, dass es niedrigschwellige Entlastungsleistungen geben soll. Die Glaubhaftigkeit Ihrer Partei steht auf dem Spiel. Wollen Sie pflegebedürftige Angehörige tatsächlich entlasten oder sehen Sie Ihre Arbeit als erledigt an, weil die Entlastungsleistungen nun im Gesetz stehen? Diese Frage ist bewusst etwas provokant, aber mit niedrigschwelligen Entlastungsangeboten, die nur auf dem Papier stehen, ist pflegenden Angehörigen nicht geholfen.

Für Ihre Antwort und Ihren Einsatz danke ich Ihnen bereits jetzt.

Carmen P. Baake

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Antwort ausstehend von Heinz Riesenhuber
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