Frage von Holger E. • 22.08.2013
Frage an Heinz Riesenhuber von Holger E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Riesenhuber,
Sie haben gegen das Gesetz zur Regelung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung gestimmt.
Können Sie mit kurzen Worten darlegen, aus welchen Beweggründen Sie eine Regulierung bzw. Strafbarkeit von Bestechung unserer Abgeordneten ablehnen?
Dem Bürger könnte es doch scheinen, dass die Abgeordneten, welche gegen dieses Gesetz gestimmt haben, dies evtl. getan haben um sich selbst vor Strafverfolgung zu schützen.
Um diese absurde Vermutung die Nahrung zu entziehen, sollte es allen Abgeordneten wichtig sein, sich zu erklären. Sehen Sie das nicht genauso?
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Ernst
Antwort ausstehend von Heinz Riesenhuber CDU