Frage an Heinz Riesenhuber von Peter W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Heinz Riesenhuber
Können Sie bei Ihren vielen Nebentätigkeiten noch Ihre Arbeit als gewählter Vertreter des Volkes warnehmen? Es dürfte hierfür nicht mehr viel Zeit bleiben!
Sind Ihre Nebeneinkünfte höher als die des gewählten Volksvertreters?
Falls ja, können Sie noch guten Gewissens Ihre Aufgaben als Volksvertreter erfüllen?
Als Wähler hat man oft das Gefühl die Abgeordneten sind zu sehr den Auftraggebern Ihrer Nebentätigkeit verpflichtet als dem Wähler.
Die Angaben zur Nebentätigkeit Stufe 3 mit über 7000€ ohne Grenze nach oben scheint mir nicht mehr zeitgerecht, wenn Anwälte z.B. Beratungsstunde für Baurecht schon 450 €/h nehmen.
Die Angaben sollten schon genauer sein und nicht nach oben offen, besonders wenn zur Zeit über Harz IV ( 400 €/Monat) und Sozialleistungsmissbrauch geredet wird.
Als Angestellter könnte man derart viele Nebentätigkeiten bei seinem Arbeitgeber nicht mehr rechtfertigen.
Abgeordnete sind im Prinzip Arbeitnehmer des Bürgers/ Wählers und nicht der Industrie etc.
Über eine Stellungsnahme würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Peter Wulf
Dipl.-Ing.freisch. Architekt