Heinz-Peter Schwertges
DIE LINKE
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Frage von Rainer W. •

Frage an Heinz-Peter Schwertges von Rainer W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

Vor einigen Jahren hat ein Pensionär geklagt, dass die Pensionen versteuert werden müssen, nicht jedoch die Renten.
Das Gericht hat entschieden, dass eine Ungleichbehandlung der Altersbezüge nicht rechtens ist und die Versteuerung der Renten stufenweise eingeführt.
Die Rentenerhöhung des Jahres 2013 beträgt 0,25 %.
Die Pensionen werden wesentlich mehr erhöht.
Und das nun schon seit vielen Jahren.
Wo ist die Gleichbehandlung?
Was gedenken Sie und Ihre Partei für die Gleichbehandlung von Rentnern und
Pensionären zu tun?
Eine Angleichung ist dringend erforderlich.
Oder muss erst vor dem Verfassungsgericht geklagt werden?

Freundliche Grüße

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Walter,

auch wir halten es für extrem ungerecht, dass Beamten bei gleicher Erwerbsbiografie eine so deutlich (sogar 2/3 mehr) höhere Pension erhalten als der durchschnittlich verdienende abhängige Beschäftigte. Aus Sicht der LINKEN ist diese Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen und muss überwunden werden. Wir fordern bereits seit Jahren eine solidarische Rentenversicherung für alle Berufsgruppen, in die Beamte, Selbständige und Politiker/innen ebenso einzahlen und den gleichen Bedingungen unterliegen wie abhängig Beschäftigte.

Nieder gelegt haben wir diese Forderung unter anderem in unserem Antrag „Rentenversicherung stärken und solidarisch ausbauen. Solidarische Mindestrente einführen“, den ich Ihnen als pdf-Datei anhänge. Die Einbeziehung der Beamten und anderen Berufsgruppen, die bisher nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist außerdem ein wichtiger Punkt unseres Rentenkonzepts. Dieses finden Sie hier:  http://www.linksfraktion.de/positionspapiere/rente-leben

DIE LINKE will also alle Erwerbstätigen in eine solidarische gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Aus Vertrauensschutzgründen ist dies allerdings nur für neue Beamte möglich. Für sie müssten die sie beschäftigenden Körperschaften - Bund, Länder und Kommunen - dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und ihnen ein höheres Gehalt auszahlen, da sie ja dann auch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Aus der Geltung des VBL-Systems für den öffentlichen Dienst ergibt sich m.E. dann automatisch auch eine Einbeziehung der Beamten in dieses. Auch sie würden dann eine Betriebsrente zusätzlich zu ihrer GRV-Rente erhalten. DIE LINKE will außerdem die gesetzliche Rente wieder lebensstandard-sichernd machen, so dass auch wieder anständige Renten aus ihr entstehen. Dennoch würde eine solche Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung sicher ein Stück weit zu einer Entprivilegierung führen. Dazu stehen wir. Alimentationsprinzip kann u.E. nicht bedeuten, dass Beamte durchschnittlich eine dreimal höhere Pension beziehen als der durchschnittliche Rentner an Alterssicherungsleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Es ist für uns eine Frage sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Solidarität, dass alle Erwerbstätigen hinsichtlich ihrer Alterssicherung halbwegs gleichen Bedingungen mit Blick auf Leistungen, Rentenalter etc unterliegen.

Ein gutes, zukunftsfähiges, gerechtes einheitliches Alterssicherungssystem ist langfristig gesehen eher im Interesse der Alterssicherung aller Erwerbstätigen als die Zersplitterung in Sondersysteme mit jeweils eigenen Bedingungen. SPD und Grüne sagen zwar auch, dass sie langfristig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen wollen, trauen sich aber nicht wirklich, sich mit der Beamtenlobby anzulegen. Es braucht daher - auch und gerade - nach einem möglichen Regierungswechsel im Herbst 2013 weiterhin starken Druck von links und eine starke LINKE im Bundestag, damit etwas in diese Richtung passiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Heinz-Peter Schwertges