Frage an Heinz Paula von Volker S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung?
Wie ich früher schon schrieb, werden die Karlsruher Richter immer öfter zum Rettungsanker der bürgerlichen Rechte. Im Gegensatz zu den Regierungspolitikern nehmen sie das Grundgesetz und die Befürchtungen der Bevölkerung ernst.
Die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im einzelnen absehen lassen", bewirkten einen "erheblichen Einschüchterungseffekt".
Sehen Sie, Herr Paula, worauf die Karlsruher Richter abzielen?
Sehr geehrter Herr Stock,
natürlich ist mir die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes bekannt. Diese Entscheidung ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass in Hinsicht auf eine verbesserte Terrorismusbekämpfung Handlungsbedarf besteht.
Das Beinahe-Attentat der "Kölner Kofferbomber" (das in seinen Ausmaßen unvorstellbar gewesen wäre) und die neuerlichen Terrordrohungen der Al Kaida für Europa geben keinen Anlass dazu, die Hände in den Schoß zu legen und die Bemühungen um einen besseren Schutz der Bürger einzustellen.
Das hat auch das Bundesverfassungsgericht erkannt und die grundsätzliche Pflicht zur Speicherung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden unerlässlichen Verkehrsdaten bestätigt. Lediglich die Nutzung dieser Daten zur Strafverfolgung wurde eingeschränkt – auf die Verfolgung "besonders schwerer Straftaten".
Ich begrüße diesen Kompromiss.
Ihr Heinz Paula