Frage an Heinz Paula von Thomas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Paula,
nach Durchsicht des GG der BRD ist mir aufgefallen, das unser Grundgesetz laut Art146 nicht endgültig ist, sondern durch ein von den Bürgern der BRD in freier Entscheidung ein neues beschlossen wird.
Ist das nicht ein gefährlicher Passus, der radikalen Kräften wie dereinst im 3. Reich die Möglichkeit gibt, die BRD so wie wir sie heute kennen abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Donth,
Sie beziehen sich auf den Art. 146 des deutschen Grundgesetzes, der besagt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Sinn dieses Artikels im Grundgesetz war ursprünglich, die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Verfassung nach Vollzug der deutschen Wiedervereinigung (auf die man ja hoffte) zu garantieren.
Die Wiedervereinigung ging dann zwar ohne eine neue Verfassung über die Bühne (nämlich durch einfachen "Beitritt" der DDR zur BRD), jedoch hält der Art. 146 nach wie vor die Möglichkeit des Beschlusses einer neuen Verfassung offen.
Die wesentlichen Grundsätze der bestehenden Verfassung bzw. des Grundgesetzes wären jedoch durch eine neue Verfassung nicht so ohne Weiteres auszuhebeln, denn dem spricht der Artikel 79, Abs. 3 entgegen: "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Auch ist zu bedenken, dass bereits der Art. 146 selbst die Bedingungen für den Ersatz der alten durch eine neue Verfassung diktiert, nämlich den Beschluss "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung" - was ja eine Änderung "von oben herab" verbietet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Heinz Paula