Frage von Harald W. • 20.01.2015
Antwort von Heinrich Rudrof CSU • 16.03.2015
(...) Nach aktuell geltender Rechtslage ist für nicht schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte eine Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand grundsätzlich kraft Gesetzes ausgeschlossen (Art. (...) Ein Teil der Beamtinnen und Beamten hat jedoch den Wunsch, durch eine Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand unter Inkaufnahme der entsprechenden Abschläge früher aus dem aktiven Dienst auszuscheiden. (...) Um den individuellen Lebensumständen Rechnung zu tragen, soll die Kombination von Altersteilzeit im Blockmodell und Antragsruhestand künftig generell, d. (...)