
(...) Natürlich gibt es Forderungen, den Satz z.B. für Medikamente, Windeln, die Leistungen von Freizeitparks oder bestimmte Dienstleistungen wie die der Friseure herabzusetzen. Gleichzeitig herrscht Unverständnis darüber, dass z.B. der Kauf von Hundefutter oder Rennpferden dem ermäßigten Satz unterliegt. Rechtlich begründet wird die Steuervergünstigung damit, dass die betroffenen Güter lebensnotwendig sind und jeder sie erwerben muss. (...)