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Heinrich Kolb
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Frage von Markus T. •

Frage an Heinrich Kolb von Markus T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kolb,

nach meiner Kenntnis wurde Anfang der neunziger Jahre die Zwangsrentenversicherung für selbstständige Handwerksmeister von der damaligen CDU-Regierung in Koalition mit der FDP eingeführt. Ohne meine Meinung oder persönlicher Erfahrungen zu diesem Sachverhalt äußern zu wollen, würde ich gerne in Bezug auf mein zukünftiges Wahlverhalten wissen, ob Ihre Partei diese Entscheidung mitgetragen hatte und/oder auch Mitverantwortung dafür trägt.

Ergänzend wäre noch interessant zu wissen, welche plausible Erklärung für diese Benachteiligung gegenüber anderweitig Selbstständigen ohne Meisterbrief, zu Grunde liegen könnte.

Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Thede,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24. März 2009, die ich Ihnen gerne beantworten will.

Die Rentenversicherungspflicht für in der Handwerksrolle eingetragene selbständige Handwerker besteht bereits seit der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Durch das „Rentenreformgesetz 1992“ ist sie in das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches eingegliedert worden und gilt seit dem 1. Januar 1992 somit auch für die neuen Bundesländer. Anders als die anderen politischen Kräfte lehnt die FDP-Bundestagsfraktion eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch ab. Zwar muss im Interesse der Allgemeinheit dafür gesorgt werden, dass auch die Selbständigen eine soweit ausreichende Altersvorsorge betreiben, dass sie im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Allerdings treten wir für ein Modell ein, das den Selbständigen ein weitgehendes Gestaltungs- und Wahlrecht über ihre Form der Altersvorsorge belässt. Mit unserem Antrag „Die Alterssicherung der Selbständigen verbessern“ (BT-Drs. 16/11672) soll den Selbstständigen künftig freigestellt werden, ob sie ihre Alterssicherung "durch eine private Versicherung, eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder Kombination aus beiden aufbauen möchten. Zugleich soll ihnen die Möglichkeit zum Abschluss eines Riestervertrages gegeben werden. Meines Erachtens könnten so die bestehenden Nachteile beseitigt und die versicherungsrechtliche Ungleichbehandlung von Selbständigen, auf die Sie in Ihrem Schreiben selbst aufmerksam machen, aufgehoben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen hinreichend beantworten. Für Ihr Interesse danke ich Ihnen nochmals recht herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb