Frage an Heinrich Kolb von maria m. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
"rot-grün" hat die Rente mit 67 Jahren sowie das Absenken des Rentenniveaus beschlossen, als die Partei "die Linke" die Aussetzung der Rente mit 67 Jahren beantragt hat, haben Sie und Ihre Fraktion dagegen gestimmt.
Daher meine Frage an Sie, als Rentenexperte der FDP-Bundestagsfraktion.
Warum sind diese Änderungen nicht auf die Versorgung der MdB´s - welche zu 100 % steuerfinanziert ist - übertragen worden ?
Um Altersarmut zu verhindern, werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Regelungen der MdB-Versorgung auf für die Rente von "Otto-Normal-Bürger/in" übertragen werden ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Gruß
mm
zur Info:
* die Information zu der MdB-Versorgung habe ich von der web-site des "Bund der Steuerzahler",
* die Berechnungen zu den Rentenzahlungen habe ich von der web-site von Albrecht Müller, den "nachdenkseiten"
* da ich Gewerkschaftsmitglied bin, unterstütze ich die Position/Kritik des DGB´s zur Rente mit 67 Jahren, veröffentlicht auf der web-site : http://www.ichwillrente.net/weitere-themen/rente-mit-67-stoppen/
"...Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch von 206 Euro im Monat. ....
Somit ergibt sich nach 27 Jahren ein Maximalanspruch von 67,5 Prozent der Entschädigung bzw. derzeit 5.570 Euro pro Monat. ....
Zudem können lang gediente Parlamentarier bis zu zehn Jahre vor Erreichen der Altersgrenze abschlagsfrei in Pension gehen...."
http://www.steuerzahler.de/Abgeordnetenbezuege/8692c9972i1p525/
bei 43%, erhält z.B. eine Krankenschwester mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 €/Brutto, nach 40 Jahren Schichtdienst eine monatliche Rente von 786 €
bei 51 % sind es nach 40 Jahren Schichtdienst, 932 € Rente,
http://www.nachdenkseiten.de/?p=14316
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Mail vom 10. September zur Frage der Altersbezüge von Bundestagsabgeordneten.
Die FDP hat sich dafür eingesetzt, die Altersversorgung nicht beamtenähnlich, sondern grundsätzlich anders, beispielsweise über ein Versorgungswerk, zu organisieren, in das die Abgeordneten selbst Beiträge einzahlen und im Alter Versorgungsleistungen beziehen. Die Abgeordneten sind aufgrund ihres in Art. 38 GG verankerten freien Mandats einem Freiberufler viel ähnlicher als einem weisungsgebundenen Beamten, der eine Pension erhält.
Wir mussten aber feststellen, dass es für diese Position im Deutschen Bundestag keine Mehrheit gab. Daher ist auf Initiative der FDP im Wege des Kompromisses mit den anderen Fraktionen eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt worden, die den Auftrag hatte, u.a. Vorschläge für die Änderung der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung zu machen, soweit sie es für erforderlich hielt. Die Kommission hat darin auch einige Vorschläge gemacht, Änderungen bei der Altersversorgung aber nicht empfohlen.
Wir werden weiter aufmerksam beobachten, welche Erfahrungen mit anderen Modellen zur Altersversorgung von Abgeordneten gemacht werden und zu gegebener Zeit wieder überprüfen, ob die aktuelle Rechtslage noch zeitgemäß ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Heinrich L. Kolb