Frage an Heinrich Kolb von Helfried D. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
seit längerer Zeit ist unübersehbar, dass die Einbeziehung von DDR- Flüchtlingen in das RÜG ein handwerklicher Fehler war, der korrigiert werden muss. Die FDP hat dies erkannt. Ihr Lösungsvorschlag in BT- DS 16/11236 ist jedoch völlig unangemessen. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Aspekten ist vor dem von Ihnen selbst beschriebenen biografischen Hintergrund der Betroffenen die Nachentrichtung von Beiträgen eine unakzeptable Zumutung.
Es entbehrt jeder Logik, die vom Gesetzgeber zwar nicht beabsichtigte, formal aber beschlossene Gesetzesformulierung deshalb nicht zurückzunehmen, weil evtl. Personen, die durch die geänderte Praxis unberechtigt bessergestellt wurden, sich dann verschlechtern würden. Im Rentenrecht wird vielfach ein Vergleich zwischen verschiedenen Möglichkeiten durchgeführt und die günstigere gewährt.
Beispiel 1: § 44 (2) RÜG lautet: Beginnt der Anspruch auf eine Rente wegen Alters während des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wird eine Vergleichsberechnung vorgenommen und die höhere Rente geleistet.
Beispiel 2: Nach § 13 Abs.1a BerRehaG ist ebenfalls eine Vergleichsberechnung durchzuführen.
Beispiel 3: Ihre Kleine Anfrage 15/507 beschäftigt sich eingehend mit Fragen der Vergleichsberechnung gem. § 307b SGB VI für Bestandsrenten nach dem AAÜG, die vor dem 1.1.92 begonnen haben. Ihnen ist aus BT-DS 15/604 bekannt, dass ca. 250000 Vergleichsberechnungen durchgeführt wurden und die jeweils höhere Rente gezahlt wird. Ein Wahlrecht ist also geübte Praxis.
Es fällt auf, dass es bei Versicherten im Beitrittsgebiet kein Problem ist, nach einer Vergleichsberechnung die jeweils günstigere Rente zu zahlen, während es für DDR- Flüchtlinge angeblich nicht möglich sein soll, statt des sekundären RÜG das primäre Bundesrecht FRG, das ihnen bereits rechtsverbindlich zustand, zu wählen. Können Sie mir das erklären?
M.f.G.
Helfried Dietrich
Interessengemeinsch. ehem. DDR- Flüchtlinge e.V.
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Februar 2009.
Mit dem von Ihnen angesprochenen Antrag 16/11236 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Vorschlag vorgelegt, um eine ziemlich schwierige und unbefriedigende Rechtslage aufzulösen, die sich im Zusammenhang mit den Rentenansprüchen ehemaliger DDR-Flüchtlinge stellt.
Mir ist bekannt, dass die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. unseren Ansatz einer Nachversicherungslösung nicht teilt. Die Fraktion steht in dieser Angelegenheit in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorsitzenden der Interessenvereinigung. Erst am 3. März 2009 hatte ich die Gelegenheit, mich in einem Gespräch mit ihm intensiv zur Problematik auszutauschen. Den von Ihnen geäußerten Einwänden gehen wir nach.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb