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Heinrich Kolb
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Frage von Wolfgang P. •

Frage an Heinrich Kolb von Wolfgang P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

Sie, als eine Person welche auch unternehmerisch tätig ist, sind sicher auch darüber informiert, welche Unmengen an Meldungen von Unternehmen abzugeben sind. Für Kleinunternehmen ist dieses besondert problematisch.
Meine Frage an Sie: Warum muss jedes Mal am Jahresende bei der SV noch mal eine Jahresmeldung abgegeben werden? Aus den Monatsmeldungen können alle notwendigen Daten übernommen werden. Man muss halt nur das ganze vernünftig programmieren, dann ist auch die Zuordnung zu den einzelnen AN überhaupt kein Problem.
Ein weiteres Ärgernis ist dass die Meldungen zur SV bereits vor der endgültigen Lohnabrechnung als „geschätzt“ abzugeben sind. Für Kleinbetriebe ein unnötiger und kostspieliger Verwaltungsaufwand.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Press,

ich teile Ihre Auffassung, dass das Meldeverfahren in der Sozialversicherung nicht unternehmensfreundlich ausgestaltet ist.

Wie Sie richtig anmerken, ist die Doppelung aus abgeschätzter und endgültiger Lohnabrechnung am Monatsende einfach unsinnig und nur dem Umstand zu verdanken, dass die Regierung Schröder unter Zustimmung der CDU/CSU im Jahr 2005 die Fälligkeit der Sozialabgaben auf den drittletzten Arbeitstag des Monats vorverlegte, um der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2006 10,5 Mrd. Euro zusätzliche Einnahmen zu sichern. Die Unternehmen müssen also über Liquiditätsentzug des 13. Monatsbeitrags im Jahr 2006 und monatlichen Bürokratieaufwand dafür bezahlen, dass die Regierung Schröder und die Nachfolgeregierung nicht in der Lage waren und sind, die gesetzliche Sozialversicherung finanziell auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat gegen diese Vorverlegung des Fälligkeitstermins der Sozialabgaben gestimmt und genau auf diese bürokratischen Lasten hingewiesen.

Leider führt auch das im Juni 2008 beschlossene Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) zu unnötigen bürokratischen Belastungen der Unternehmen. Es ist nicht sinnvoll, den Unternehmen zum Einen die monatliche Meldung nach dem normalen Meldeverfahren aufzubürden und sie dann am Jahresende zum Anderen noch einmal eine Jahresmeldung abgeben zu lassen. Zwar handelt es sich nur um eine Übergangsregelung, sie ist in dieser Form aber dennoch unnötig. Ich kann Ihrer Kritik am Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung daher zustimmen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diesen Bürokratieaufwand als einzige Fraktion im Bundestag scharf kritisiert. Angesichts dieser Fehler- und Lückenhaftigkeit des UVMG hat die FDP-Bundestagsfraktion ein eigenes Konzept für „Mehr Wettbewerb und Kapitaldeckung in der Unfallversicherung“ entwickelt und dieses als Antrag (BT-Drs. 16/6645) in den Bundestag eingebracht. Dieses Konzept würde die Abgabenlasten der Unternehmen in der Unfallversicherung absenken helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb