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Heinrich Kolb
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Frage von Christian R. •

Frage an Heinrich Kolb von Christian R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

meine Fragen beziehen sich auf einen Bericht in der "Zeit" (http://www.zeit.de/online/2008/16/gefaehrderabkommen-datenschutz), wonach den USA Zugang zu in Deutschland gespeicherten persönlichen Daten von "Gefährdern" gewährt werden sollen.
Hierin sehe ich mehrere grundlegende Probleme.

Zum einen stellt sich mir die Frage, ob eine Einstufung als "Gefährder" mit deutschem Recht vereinbar ist. Wer nimmt diese vor; und gibt es eine Möglichkeit, gegen eine solche Einstufung Widerspruch einzulegen?

Zum anderen bedeutet auch die Übermittlung der Daten einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Einmal aus der Hand gegeben, lässt sich deren Verwendung schwer kontrollieren. Wie will man sicher gehen, dass ein Land, welches selbst Menschenrechte massiv verletzt, diese Daten nur zweckgebunden einsetzt?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Röder

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Röder,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 13. April 2008.

Als arbeitsrechts- und sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion fällt das von Ihnen angesprochene Sicherheitsabkommen zwischen Deutschland und den USA zwar nicht in meine Fachzuständigkeit, dennoch möchte ich Ihnen hierauf gerne antworten.

Durch das Abkommen soll die Kooperation zwischen Deutschland und den USA bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des Terrorismus weiter verstärkt werden, dabei sollen Daten auch ohne offizielles Ersuchen übermittelt und mit Hilfe automatisierter Verfahren innerhalb weniger Minuten ermöglicht werden. Sie weisen zu Recht auf die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Probleme hin und äußern Bedenken gegen die Tatbestandsvoraussetzungen einerseits und die beabsichtigte Datenübermittlung andererseits.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat erhebliche Bedenken gegen die Ratifizierung des Abkommens geäußert, leider bislang ohne konkreten Erfolg. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat nunmehr den Bundes-Datenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar um ein ausführliches Gutachten zu dem Vertragstext gebeten. Das Ergebnis des Gutachtens bleibt abzuwarten. Ich darf Ihnen an dieser Stelle versichern, dass die FDP-Bundestagsfraktion den Vorgang weiterhin prüfen wird.

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 26. März 2008 (BT-DRS. 16/8655) sowie die Pressemitteilung von Frau Gisela Piltz, MdB, vom 11. März 2008.

Für Ihr Interesse bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb