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Heinrich Kolb
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Frage von Uwe B. •

Frage an Heinrich Kolb von Uwe B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kolb!
Nicht nur ich, sondern auch tausende andere Arbeitssuchende, die an einer von den Arbeitsagenturen geförderten Trainings- und Qualifizierungmaßnahme teilnehmen dürfen, müssen später mit Erstaunen Bescheide ihrer Arbeitsagenturen zur Kenntnis nehmen in denen es unter anderem heißt:
"Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezugs eine Beschäftigung ausgeübt...
In der Zeit vom... bis... haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt...zu Unrecht erhalten."
Dazu habe ich als Betroffener zwei Fragen:
1.)
Ist es eigentlich vom Gesetzgeber so gewollt , dass arbeitswillige Menschen durch eine Formulierung verunsichert und beleidigt werden, die sie in die Nähe von Sozialbetrügern rückt?
2:) Ist den Abgeordneten bekannt, ob diese "zu Unrecht" gezahlten Leistungen in die Statistiken über sog. Sozialbetrüger eingehen und so die Zahlen verfälschen, und in Kauf genommen, dass Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärkt werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bogumil,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 14. Januar 2008, in der Sie die Formulierungspraxis der Arbeitsagenturen bei der Rückforderung von erbrachten Leistungen nach erfolgter Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme beklagen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage komme. Mit der von Ihnen beanstandeten Formulierung „zu Unrecht erhaltene Leistung" ist sicher kein Betrugsvorwurf verbunden, so dass kein Grund zur Besorgnis besteht, die Sache könnte Eingang in die Kriminalitätsstatistik finden und auf diese Weise Vorurteile gegen Arbeitssuchende verstärken. Auch ein sonstiger Unrechtsvorwurf scheint mir mit der genannten Formulierung nicht verbunden zu sein. Gemeint ist offensichtlich vielmehr, dass die Leistung insoweit mangels Anspruchs ohne Rechtsgrund erbracht worden ist, wobei ich allerdings darauf hinweisen muss, dass mir eine abschließende Bewertung nicht möglich ist, da mir die genauen Umstände der von Ihnen geschilderten Fälle nicht bekannt sind. Ich stelle daher anheim, dass Sie Ihre Eindrücke der Arbeitsagentur verbunden mit der Anregung mitteilen, Missverständnisse und Irritationen durch eine entsprechend verständliche und präzise Wortwahl zu vermeiden. Ich hoffe, Ihnen diesbezüglich weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb