Frage an Heinrich Kolb von Marco N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Kolb,
ich habe eine Frage, die viele Leute aus meinem Umfeld und mich brennend interessieren. Der Steuerliche Unterschied zw. Diesel- und Benzinfahrzeugen. Inwiefern wird dieser Unterschied vom Gesetzgeber begründet? Auch Ihnen dürfte aufgefallen sein, das an vielen Tankstellen der Unterschied zw Benzin und Diesel, stellenweise nur noch 1,5Ct beträgt. Sollte nun die Begründung des Steuerlichen Unterschiedes zw Benzin und Diesel Fahrzeugen der niedrigere Dieselpreis sein, dann sehe ich diesen Unterschied als nicht mehr gerechtfertigt an! Bsp.: 1,7l Hubraum und EURO 4 Schadstoffnorm. Für einen Ottomotor dieser Klasse Haben Sie einen Steuersatz von 6,75€ und 114,00€ im Jahr, Bei einem Dieselmotor der gleichen Klasse einen Steuersatz von 16,64€ und 282,00€ Jahresbeitrag. Das ist das Doppelte!!! Wie sollten wir Dieselfahrer diesen Unterschied wieder "rein bekommen"? Sparsam fahren oder weniger Tanken? Haben wir nicht das gleiche Recht wie Benzinfahrer? Ich erspare Ihnen die Rechnung wie viel wir fahren müssten damit sich der Steuernachteil wieder ausgleicht.
Was können Sie oder wir(Dieselfahrer) tun, damit mehr Gerechtigkeit in der KFZ-Steuer herrscht?
mfg
M.N.
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Dezember 2007. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage komme.
Die unterschiedliche Besteuerung von mit Diesel und Benzin betriebenen Kraftfahrzeugen ist eine Folge der unterschiedlichen Belastung durch die Energiesteuer, vormals Mineralölsteuer.
In der Vergangenheit wurde die Mineralölsteuer mehrfach unterschiedlich stark angehoben, wobei die Erhöhung für Dieselkraftstoff deutlich geringer ausfiel als für Benzinkraftstoff. Dies hätte letztlich zu einem nicht vertretbaren Steuervorteil für mit Diesel betriebene Kraftfahrzeuge geführt, so dass hier ein steuerlicher Ausgleich erforderlich war, der sich in der Erhöhung der Steuersätze der Kfz-Steuer für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor niederschlägt.
Was den von Ihnen angeführten minimalen Preisunterschied zwischen Benzin- und Dieselkraftstoff anbetrifft – dieser beträgt zur Zeit ca. 10 Cent pro Liter – so findet dieser seine Ursache allein in der marktwirtschaftlichen Entwicklung und der steigenden Nachfrage nach Dieselkraftstoff. Der Unterschied in der Belastung durch die Energiesteuer hat sich dabei nicht verändert. Er beträgt 18 Cent pro Liter. Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist daher nicht auf die Steuergesetzgebung, sondern vielmehr auf die marktwirtschaftlichen Entwicklungen zurückzuführen.
Ich hoffe, Ihnen hinreichend Auskunft erteilt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb