Frage an Heinrich Kolb von Willi W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr MdB Dr. Heinrich L. Kolb!
Betrifft: Versicherungsfremde Leistungen bzw. nicht beitragsgedeckte Rentenleistungen.
> Die versicherungsfremden Leistungen sind ein "Rentengeheimnis", dass endlich einmal gelüftet werden muss.
> Die Beitragszahler/innen müssen erfahren, ob ihre eingezahlten Beiträge etwa auch zur Finanzierung der "nicht beitragsgedeckten Rentenleistungen" verwandt werden.
> Sie, verehrter Herr Dr. Kolb haben mir am 16.01.2007 per eMail u. a. zu diesem Thema mitgeteilt:
..."Zu berücksichtigen ist aber, dass bereits heute jährlich knapp 80 Milliarden Euro an Steuermitteln in die Rentenversicherung gezahlt werden, also ein Drittel der Rentenausgaben aus Steuergeldern gedeckt wird."...
> Im Rentenversicherungsbericht 2005 der Bundesregierung ist in der "Übersicht 14" bei den Einnahmen u. a. zu lesen:
2004 = Beiträge = 169.399 Mio €
2004 = Bundeszuschuss = 61.395 Mio €.
Frage: Wie kommen Sie auf die knapp 80 Milliarden Euro, wenn die Bundesregierung 2004 nur 61,3 Milliarden Euro in die Rentenkasse gezahlt hat?
Mit freundlichem Rentnergruß,
damit ich meiner Enkelgeneration erklären kann, wie ihre Rentenbeiträge verwandt werden.
Will Waxweiler
Sehr geehrter Herr Waxweiler,
vielen Dank für Ihre mail betreffend die Höhe des Bundeszuschusses.
Ich stimme Ihnen völlig zu, dass die Finanzen der Rentenversicherung nicht ausreichend transparent gemacht werden. Dies ist insbesondere für die Beitragszahler ein großes Ärgernis, denn sie wissen nicht, ob ausreichend Steuermittel für versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung gezahlt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits mehrfach im Bundestag Anträge für eine verbesserte Transparenz in den Finanzen der Rentenversicherung gestellt. Leider wurden diese immer von der Mehrheit abgelehnt.
Was die Höhe des Bundeszuschusses und aller Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung betrifft: Die Zahlen, die Sie herausgefunden haben, bezeichnen korrekt den Bundeszuschuss. Darüber hinaus leistet der Bund aber Zahlungen, etwa für Kindererziehungszeiten. Hierbei handelt es sich um so genannte Beitragszahlungen des Bundes, die nicht unter der Rubrik Bundeszuschuss aufgeführt werden. Rechnet man diese Zahlungen zum Bundeszuschuss hinzu, kommt man auf die von mir bereits im letzten Schreiben erwähnten knapp 80 Mrd. Euro Bundesmittel, die jährlich an die Rentenversicherung fließen. Sie finden diese Zahlen im jährlichen Bundeshaushalt aufgelistet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb