Frage an Heinrich Kolb von Wilfried S. bezüglich Finanzen
Der Stern, Herr Dr. Kolb, listet heuer als ein Beispiel für leichtfertigen Umgang mit Steuergeldern, die Zuwendung von 2,3 Millionen Euro für die Bayreuther Festspiele auf.
Gerade so wie der Bund der Steuerzahler bin ich in Anbetracht des solventen Gäste- und Besucherkreises dieses jährlichen Spektakels geneigt dem zuzustimmen.
Meine Frage an Sie: Wer verfügt eigentlich im Bund aufgrund welcher Rechte eine solche Zahlungen aus dem Steuersäckel?
Sehr geehrter Herr Steinicke!
Die Bayreuther Festspiele erhalten aus dem Haushalts des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einen Zuschuss von 2,2 Mio. Euro. Diese Mittel werden also vom Deutschen Bundestag im Rahmen des Haushaltsrechts beschlossen und vom Haushaltsausschuss unter finanziellen und vom Ausschuss für Kultur und Medien unter sachlichen Gesichtspunkten kontrolliert.
Die Begründung für diese Zuwendung ist, dass die Bayreuther Festspiele als Kulturereignis mit weltweiter Ausstrahlung für die Bundesrepublik Deutschland von einzigartiger kulturpolitischer Bedeutung sind. Die Bayreuther Festspiele tragen damit maßgeblich dazu bei, den Ruf Deutschlands als herausragende Musiknation zu bekräftigen. Dies rechtfertigt das Bundesinteresse und damit eine Förderung.
Die FDP hat diese Förderung immer auf den Prüfstand gestellt und im Vorjahr übrigens auch eine Reduzierung veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich L. Kolb
Stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagfraktion