Frage an Heinrich Kolb von Gerhard F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb (FDP),
ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 01.09.2010 zu „Rentenwert Ost“. Aus meiner Sicht sind Fragen offen geblieben. Sie resultieren aus dem Satz in Ihrer Antwort: „Die zum Stichtag der Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften in Ost und West bleiben in ihrem Wert erhalten.“ Wollen Sie damit die gegenwärtige Benachteiligung in der Altersversorgung bis zum Lebensende der Betroffenen fortführen? Womit können Sie das begründen?
Haben Sie die geschichtliche Entwicklung nach dem Hitler-Krieg berücksichtigt? Seit der Teilung Deutschlands 1949 tragen die Ostdeutschen bereits nachweisbar hohe einseitige Belastungen (Reparationen, kalter Krieg – Marshallplan im Westen). Was halten Sie davon, dass ein Lastenausgleich zugunsten der Senioren Ost nicht erfolgt?
Muss befürchtet werden, dass bei Realisierung Ihrer Vorschläge neue Rentenbescheide verschickt werden, in denen die Ostrentner niedrigere Entgeltpunkte vorfinden als heute? Warum die Frage? Jetzt erhält ein Ostrentner mit 45 Jahren versicherungspflichtiger Arbeit und einem Durchschnittseinkommen Ost 45 Entgeltpunkte. Wird das mit dem jetzigen Rentenwert multipliziert, ergibt das eine Rente von 1085,85 Euro. Dieser Ost-Zahlbetrag, den Sie festschreiben möchten, errechnet sich nur, wenn bei einem höheren künftigen Rentenwert die Ost-Punkte in derjenigen Proportion vermindert werden wie der Rentenwert Ost auf einen neuen Rentenwert gehoben wird. Bei den jetzigen Proportionen ergeben sich statt 45 Entgeltpunkte für 45 Arbeitsjahre nur noch 39,9 Punkte. Kann so etwas Akzeptanz finden? Der West-Bürger erhält 45 Entgeltpunkte bei gleichen Voraussetzungen.
Ich möchte fragen: Entspricht die Existenz getrennter Rentengebiete Ost und West nicht besser der sozialen Wahrheit als Kaschierung? Das würde zudem die Hoffnung erhalten, dass unter anderer Konstellation auf der Grundlage von Recht und Gerechtigkeit der Rentenwert Ost angehoben wird.
Es grüßt Sie Gerhard Fröhlich