Frage an Heinrich Kolb von Helmut R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Dr. Kolb, auf dieser Seit steht "Mit dem Wiederaufleben der Sonderzahlung durch Einbau in die Grundgehaltstabelle ab 1. Januar 2011 wird dem Grundanliegen aus unserer Sicht zunächst ausreichend Rechnung getragen." Jetzt wurde jedoch, auch von Ihrer Partei, beschlossen uns Beamte diese Zahlungen erst 2015 wieder zu geben. Wie soll ich mich als Beamter des mittleren Dienstes, also wahrlich als normalverdienendem, fühlen? Ich fühle mich als Wähler verraten und verkauft. Warum stehen Sie und unsere Vetrtreter nicht zu Ihren Worten?
Sehr geehrter Herr Rössler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich verstehe Ihren Unmut über die Verschiebung der Rücknahme der Kürzung des Weihnachtsgeldes im Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetztes 2010/2011. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt integriert. Ab Januar 2011 sollten diese von 2006 an für fünf Jahre halbierten Sonderzahlungen wieder ausgezahlt werden. Diese Zusage mussten wir mit einem Änderungsantrag zurücknehmen. Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, weil auch wir ungerne gegebene Zusagen nicht einhalten. Aber das Sparpaket der Bundesregierung hat uns konkrete Einsparsummen vorgegeben. Zu diesen Sparbemühungen müssen alle einen Beitrag leisten, auch die Beamten. Eine Ausnahme der Beamten hätte in der öffentlichen Wahrnehmung das unzutreffende Bild des überversorgten Staatsdieners gestärkt.
Mit den Maßnahmen des Änderungsantrages können Mehrausgaben von rund 500 Millionen Euro jährlich vermieden werden. Und auch wenn sich die Wirtschaft gerade erholt und die Konjunktur anzieht, darf die öffentliche Hand nicht vorschnell wieder mehr Geld ausgeben. Im Finanzplan des Bundes sind für dieses Jahr 80 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung vorgesehen. Die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse, die eine Begrenzung der Nettokreditaufnahme von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab 2016 vorsieht, kann nur durch intensive Sparbemühungen eingehalten werden. Eine konjunkturelle Komponente ist übrigens bei der Schuldenbremse bereits integriert. In konjunkturell schlechteren Zeiten ist zwar eine höhere Neuverschuldung erlaubt, in konjunkturell besseren und guten Zeiten wird aber eine stärkere Rückführung der Neuverschuldung durch verschärfte Sparanstrengungen oder Mehreinnahmen verlangt.
In der Anhörung des Innenausschusses ist deutlich geworden, dass die Verschiebung des Weihnachtsgeldes als Vertrauensbruch bewertet wurde. Wir mussten die 2005 gegebene Zusage zurücknehmen. Aber leider sind gerade finanz- und wirtschaftspolitische Entwicklungen, die einen großen Einfluss auf den Haushalt haben, nicht immer über einen so langen Zeitraum vorhersehbar.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb