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Heinrich Kolb
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Frage von Herr M. •

Frage an Heinrich Kolb von Herr M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

am 25.01.10 schrieben Sie:

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 22. Dezember 2009, die ich mit Interesse gelesen habe.

Die Sonderzahlung wird ab 2011 wieder in alter Höhe aufleben. Die FDP begrüßt das und erkennt die Einsparleistungen, die die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes in der Vergangenheit zur Sanierung des Haushaltes erbringen mussten, ausdrücklich an. Sonderopfer des beamteten Personals lehnt die FDP ab. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen im öffentlichen Dienst so attraktiv sein müssen, dass der Bund im schärfer werdenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen kann. Die Kürzung der Sonderzahlung für die Jahre 2006 bis 2010 haben wir bei Übernahme der Regierungsverantwortung vorgefunden. Wir haben diese Entscheidung in der Vergangenheit in der Tat kritisiert. Mit dem Wiederaufleben der Sonderzahlung durch Einbau in die Grundgehaltstabelle ab 1. Januar 2011 wird dem Grundanliegen aus unserer Sicht zunächst ausreichend Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb

Wie können Sie es vertreten, dass die Zahlung erneut ausgesetzt wird ?
Wieso sollte der Bundesbeamte darauf vertrauen, dass die Zahlung 2015 tatsächlich wieder auflebt?
MfG
Merkel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Merkel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich verstehe Ihren Unmut über die Verschiebung der Rücknahme der Kürzung des Weihnachtsgeldes im Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetztes 2010/2011. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt integriert. Ab Januar 2011 sollten diese von 2006 an für fünf Jahre halbierten Sonderzahlungen wieder ausgezahlt werden. Diese Zusage mussten wir mit einem Änderungsantrag zurücknehmen. Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, weil auch wir ungerne gegebene Zusagen nicht einhalten. Aber das Sparpaket der Bundesregierung hat uns konkrete Einsparsummen vorgegeben. Zu diesen Sparbemühungen müssen alle einen Beitrag leisten, auch die Beamten. Eine Ausnahme der Beamten hätte in der öffentlichen Wahrnehmung das unzutreffende Bild des überversorgten Staatsdieners gestärkt.

Mit den Maßnahmen des Änderungsantrages können Mehrausgaben von rund 500 Millionen Euro jährlich vermieden werden. Und auch wenn sich die Wirtschaft gerade erholt und die Konjunktur anzieht, darf die öffentliche Hand nicht vorschnell wieder mehr Geld ausgeben. Im Finanzplan des Bundes sind für dieses Jahr 80 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung vorgesehen. Die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse, die eine Begrenzung der Nettokreditaufnahme von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab 2016 vorsieht, kann nur durch intensive Sparbemühungen eingehalten werden. Eine konjunkturelle Komponente ist übrigens bei der Schuldenbremse bereits integriert. In konjunkturell schlechteren Zeiten ist zwar eine höhere Neuverschuldung erlaubt, in konjunkturell besseren und guten Zeiten wird aber eine stärkere Rückführung der Neuverschuldung durch verschärfte Sparanstrengungen oder Mehreinnahmen verlangt.

In der Anhörung des Innenausschusses ist deutlich geworden, dass die Verschiebung des Weihnachtsgeldes als Vertrauensbruch bewertet wurde. Wir mussten die 2005 gegebene Zusage zurücknehmen. Aber leider sind gerade finanz- und wirtschaftspolitische Entwicklungen, die einen großen Einfluss auf den Haushalt haben, nicht immer über einen so langen Zeitraum vorhersehbar.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb