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Frage von Frank N. •

Frage an Heinrich Kolb von Frank N. bezüglich Senioren

Werter Herr Kolb!

Ihre Aussage zum einheitlichen Rentenrecht hat einen riesengroßen Fehler.
Sie vergleichen in Ihrer Aussage Äpfel mit Birnen:
Ihre Aussage vom 1.9.2010
Zitat:"Die Durchschnittsrente Ost beträgt aktuell für Männer 1.078 Euro und 967 Euro für Männer im Westen. Ein entscheidender Grund dafür ist, dass in der Rentenversicherung in den alten Bundesländern eine große Zahl so genannter Kleinstrenten eingerechnet wird" Diese Aussage ist falsch und bringt nur Unmut in die Rentenanpassungsdiskussion:
Richtig : Zitat Money Online vom 1.9.2020
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/ruhestand_aid_114276.html
Zitat "Die tatsächlich ausbezahlten Renten von Ostdeutschen waren im Vergleich zu denen von Westdeutschen noch nie so hoch wie im vergangenen Jahr.
Ostdeutsche Männer bekamen bei einem Renteneintritt von 65 Jahren im Jahr 2005 durchschnittlich eine „Regelaltersrente“ von 1127 Euro ausgezahlt, während es bei westdeutschen Männern 781 Euro waren, wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf Daten des Deutschen Rentenversicherungs Bundes berichtete. Das ist ein Unterschied von 44,3 Prozent. Bei den Frauen habe der Abstand sogar 72,7 Prozent betragen.

Längere Arbeitszeit im Osten
Zur Begründung des Trends verweist der Vorsitzende des Sachverständigenrats der Bundesregierung, Professor Bert Rürup, auf die meist längeren Lebensarbeitszeiten der Ostdeutschen: „Rentner in den neuen Ländern haben bei Eintritt in den Ruhestand im Schnitt 45,1 Jahre gearbeitet, im Westen 40,3 Jahre. Bei Rentnerinnen sind es 37 Berufsjahre im Osten, im Westen nur 26,1 Jahre.
..........
Allerdings seien die Renten in Deutschland beim direkten Vergleich von zwei Arbeitnehmern mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst im Westen immer noch 142,20 Euro im Monat höher als in Ostdeutschland, wo ein entsprechender Beitragszahler auf einen Rentenanspruch auf 1033,65 Euro Standardrente im Monat kommt."

Ich frage Sie nun wer hat recht und wer sagt die Unwahrheit

Danke
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann!

Besten Dank für Ihre Frage zum einheitlichen Rentenrecht. Ich würde mich freuen, wenn es mehr Interessierte gäbe, die sich mit den Fakten dieses Themas auseinandersetzten.

Ich sehe keinen Widerspruch. Tatsächlich ist der Rentendurchschnitt in den alten Bundesländern wegen der Einbeziehung von Klein- und Kleinstrenten niedriger. Diese Renten ergeben sich aus relativ kurzen Versicherungszeiten der betreffenden Personen, die meist nur zu Beginn ihres Erwerbslebens Mitglied der Rentenversicherung waren und danach in andere Altersvorsorgesysteme gewechselt sind.

Meine von Ihnen zitierte Aussage ist weder falsch noch erkenne ich, warum sie Unmut veranlassen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb