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Heinrich Kolb
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Frage von Klaus B. •

Frage an Heinrich Kolb von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kolb,

heute haben Sie bei einer Rede im Bundestag geäußert, dass die Demokratie in Deutschland funktioniert. Davon bin ich nicht überzeugt.

Mit der Abgabe meiner Stimme am Wahltag habe ich keine Möglichkeit mehr, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Wahlersprechen von diversen Parteien gelten nicht mehr.
Dies geschieht nach der Devise: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.

Die Macht geht nicht mehr vom Volke aus. Dies beweisen Vorgänge, dass Gesetze von Banken, von Rechtsanwaltskanzleien und von Konzernen geschrieben und vollständig zur Abstimmung ins Parlament eingebracht werden.

Das sogenannte "Sparpaket", was eigentlich nur eine ungerechte Streichorgie zu Lasten der sozial Schwächsten ist, müsste aus meiner Sicht durch Volksentscheid befürwortet oder abgelehnt werden. Weiterhin sollten Ausländseinsätze, die ja nun auch Krieg bedeuten, durch das Volk abgesegnet werden. Ich könnte noch sehr viele Entscheidungen nennen, wo das Parlament gegen das Wohl des Volkes entschieden hat.

Ich habe sehr große Zweifel an der Loyalität vieler Abgeordneter gegenüber dem Volk.

Bitte äußern Sie sich dazu, wie Sie zu Volksentscheiden stehen. Wenn Sie diese befürworten, dann teilen Sie bitte mit, wie Sie dafür eintreten.

Danke

Freundliche Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin wie Sie der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger sich vor allem in ihrem unmittelbaren Umfeld stärker an Entscheidungen beteiligen können müssen. Es ist kein Schaden für die repräsentative Demokratie, sondern eine positive Ergänzung, wenn Schlüsselentscheidungen für das deutsche Volk auf allen Ebenen von ihm selbst unmittelbar getroffen werden. Das Mittel der Volksabstimmung, ebenso wie das des Volksbegehrens und des Volksentscheids, wird in den Bundesländern ja bereits erfolgreich praktiziert. Für die Einführung dieser Form der direkten Demokratie auf Bundesebene bedarf es allerdings einer Grundgesetzänderung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates. Beides ist im Augenblick nicht in Sicht. Die Regierungskoalition wird aber zur Grundgesetzergänzung das Gespräch mit den anderen Fraktionen im Bundestag suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb