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Heinrich Kolb
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Frage von Dieter S. •

Frage an Heinrich Kolb von Dieter S. bezüglich Finanzen

Einen schönen guten Tag Herr Dr. Kolb,

Ich schreibe Ihnen hier als Abgeordneten ´meines´ Wahlkreises und Mitglied ´meiner´ Partei, schließlich aber auch weil Sie in Ihren den hier veröffentlichten Redebeiträgen im Deutschen Bundestag eine durchaus angenehme und wohltuende Sachlichkeit pflegen.

In diesen Zeiten wird viel über einen schlanken und sparsamen, aber auch effektiven Staat geredet. Hierzu bitte ich Sie, die folgenden beiden Anregungen entgegen zu nehmen und nach Möglichkeit auch zu kommentieren:

1. Kindergeld
Es erscheint mir weder nötig noch logisch, Kindergeld auch an solche Empfänger zu zahlen, die diese Leistungen dank ihres Einkommens und Vermögens überhaupt nicht benötigen. Warum sollte es nicht möglich sein, den Bezug von Kindergeld an das Einkommen der Bezugsberechtigten zu knüpfen - so wie es ja auch bim Erziehungsgeld der Fall ist?
Ein anderer Politiker hat sich einmal dahin gehend geäußert, dass hiefür die gesetzliche Grundlage fehlt. Nun, diese sollte ja durchaus geschaffen werden können und ich wäre zuversichtlich, dass eine solche Initiative auf breite Zustimmung aus den Parteien und der Bevölkerung stoßen würde.

2. Konsequente Realisierung von Steuern
Immer wieder ist zu hören dass mögliche Steuerforderungen aufgrund chronisch unterbesetzter Finanzämter nicht erhoben und Steuerhinterziehung nicht wirksam verfolgt wird. Bekannt ist auch, dass die Steuerfahnung ja durchaus ´profitabel´ arbeitet. Welche Hinderungsgründe bestehen also, die Finanzverwaltungen personell und mit der nötigen Infrastruktur so auszustatten, dass berechtigte und fällige Steuern auch tatsächlich erhoben werden und Steuerstraftaten zeitnaher und vollständiger verfolgt werden?
Ich glaube, dass damit nicht nur eine höhere und vielfach eingeforderte Steuergerechtigkeit hergestellt werden kann, sondern auch neue Spielräume für gerade von der FDP geforderten und angestrebten Steuerentlastungen enstehen.

Vielen Dank für Ihr Statement und
freundliche Grüße
Dieter Schuster

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schuster,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich mit Interesse gelesen habe.

Bitte entschuldigen Sie, dass die Beantwortung wegen der intensiven Beratungen in den letzten Arbeitswochen vor der Sommerpause etwas länger auf sich warten ließ. Ihr Vorschlag, das Kindergeld für Bezieher höherer Einkommen zu streichen, mag auf den ersten Blick vielleicht nachvollziehbar sein, ist nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes aber nicht zu verwirklichen. Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern zusammen mit dem Kinderfreibetrag eine steuerliche Entlastung, die durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben ist. Ein Kindergeld nach Höhe des Elterneinkommens verstieße gegen diese Rechtsprechung. Steuerfreibetrag und Kindergeld schützen das Existenzminimum von Kindern. Dabei muss dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein. Wir Liberale tragen dem Rechnung. Zum 1. Januar 2010 haben wir das Kindergeld für alle erhöht. Politisch hielte ich eine Streichung des Kindergeldes, wie von Ihnen vorgeschlagen, auch für verfehlt. Betroffen wären in erster Linie nicht Vermögensmillionäre und andere finanziell Unabhängige, sondern wieder einmal in besonderer Weise die Mittelschicht, die schon heute die Hauptlast unserer Gesellschaft trägt, Kinder erzieht, Werte schafft und Steuern zahlt, selbst aber nur in geringem Umfang in den Genuss staatlicher Leistungen kommt.

Zu Ihrem zweiten Punkt: Wir sind einig darin, dass Steuerdelikte streng verfolgt und geahndet werden müssen. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass eine effektive Steuerfahndung nicht allein von der Zahl der Mitarbeiter bei den Finanzbehörden der Länder abhängig ist. Ein ungelöstes Problem ist dabei auch, dass der Länderfinanzausgleich den Bundesländern, die ihre Finanzbehörden entsprechend "aufrüsten" die dadurch generierten Mehreinnahmen zum Teil wieder abschöpft. Was wir brauchen, ist ein einfacheres Steuermodell, das dazu führt, Behörden, Bürger und Unternehmen zu entlasten. Das setzt in der Verwaltung Kapazitäten frei, die beispielsweise verstärkt für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung genutzt werden könnten. Die Koalition hat unter maßgeblicher Einflussnahme der FDP zahlreiche Maßnahmen zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau in der Finanzverwaltung in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das geht hin bis zum Einstieg in ein neues, einfacheres Steuersystem. Die FDP setzt sich sehr nachhaltig für eine Umsetzung dieser Maßnahmen ein. Steuervereinfachung ist der zentrale Baustein einer notwendigen Entlastung der Finanzverwaltung.

Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben. Ihnen persönlich alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb