Frage an Heinrich Kolb von Petra G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,
heute wurde der Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Grundsicherungsstellen beraten.
Es ist hier die Rede von "der Entfristung von 3 200 Stellen für Arbeitsvermittler", ich nehme an, auch für Arbeitsvermittlerinnen ;-)
Meine Frage: Betrifft dies nur die befristeten Stellen bei der Agentur für Arbeit oder auch die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seitens der Kommune befristet eingestellt wurden zur Aufgabenwahrnehmung bei den ARGEN? Wie wird hier verfahren?
Freundliche Grüße
Petra Gutenberger-Bieniek
Sehr geehrte Frau Gutenberger-Bieniek,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Bei den befristeten Stellen der Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler - die nur der Einfachheit halber in der Debatte im generischen Maskulinum benannt werden - handelt es sich ausschließlich um Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Es ist zwar richtig, dass auch die Kommunen befristete Verträge mit ihren Mitarbeitern in den ARGEn abgeschlossen haben. Auf diese Verträge zwischen den Kommunen und den Arbeitnehmern hat der Deutsche Bundestag jedoch keinen Einfluss. Der Deutsche Bundestag kann lediglich über den Personalhaushalt der Bundesagentur für Arbeit entscheiden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Dr. Heinrich L. Kolb