Portrait von Heinrich Kolb
Heinrich Kolb
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heinrich Kolb zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Birgit P. •

Frage an Heinrich Kolb von Birgit P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

sowohl im Deutschlandprogramm der FDP als auch im Beschluss des 59. Parteitages der FDP zum Steuerkonzept wird das Bürgergeldkonzept der FDP erläutert..Darin heißt es, dass das
Bürgergeld, welches 662 Euro betragen soll, die Sicherung des Lebensunterhaltes, der Kosten für Unterkunft und Heizung, Nachteilsausgleiche bei Nichterwerbsfähigkeit und Schwangerschaft sowie Mehrbedarfe bei Ausbildung und Behinderungen bzw. Erkrankungen in pauschalierter Form abdecken soll. In dieser Aufzählung ist nicht die Sicherung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten, die heute bei Hartz IV-und Sozialhilfe-Bezug in Höhe von ca. 130 Euro durch das jeweilige zuständige Amt an die Krankenkassen überwiesen wird, zuzüglich zu den o. g. Leistungen für den Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung, Nachteilsausgleichen und Mehrbedarfen.
In den genannten Beschlüssen der FDP heißt es, dass Zuschüsse zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Bürgergeldanspruch verrechnet werden, das Bürgergeld also minimieren. Dies würde also bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger ohne weitere Einkommen das Bürgergeld minus der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhalten statt - wie bisher - o. g. Leistungen plus der vom Amt an die zuständigen Kassen überwiesenen Beiträge ?
Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort
Birgit Peschel

Portrait von Heinrich Kolb
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Peschel,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen bestätigt uns in unserer Auffassung, dass es einer grundlegenden Reform unserer Sozialsysteme bedarf. Entsprechend setzen wir nicht auf HartzIV, sondern auf die Einführung eines Bürgergeldes. Die genaue Höhe des Bürgergeldes hängt von unterschiedlichen Faktoren, so beispielsweise auch von den konkreten Kosten vor Ort ab. Die Berechnung erfolgt durch das Finanzamt. In die Berechnung einbezogen werden dabei auch Steueransprüche, Kindergeldansprüche und gegebenenfalls Unterstützungsleistungen zur Kranken- oder Pflegeversicherung. Grundsätzlich sind die Sätze so berechnet, dass es gegenüber dem jetzigen Transfersystem zu keiner Schlechterstellung für Anspruchsberechtigte kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb