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Frage von Gerald H. •

Frage an Heinrich Kolb von Gerald H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

seit der Gesundheitsreform von 2004 werden Fahrten zu Ärzten nur mehr in wenigen, speziellen Ausnahmefällen von der Krankenkasse nach § 60 SGB V teilweise übernommen. Die restlichen Fahrten müssen selbst gezahlt werden. Das trifft auch für viele zwingend medizinisch notwendige Fahrten zu.

Dadurch entstehen für chronisch kranke Versicherte im ländlichen Raum, die auf regelmäßige Facharztbesuche angewiesen sind, aber keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, teilweise erhebliche Belastungen bis in den dreistelligen Euro-Bereich.

Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu. Das BMAS bestätigt auf Anfrage ausdrücklich, dass keine Leistungen dieser Sozialsystem möglich sind, da dies eine ungerechtfertigt bessere Versorgung wäre, als sie andere Versicherte erhalten.

Meine Frage lautet daher:

Was sollen Personen machen, die aus ihrem Regelsatz nicht dauerhaft solche Belastungen tragen können?

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Huber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Huber,

für Ihre Frage vom 21. August des Jahres danke ich Ihnen.

Bedingt durch die demografische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt wird es immer schwieriger, alle medizinisch notwendigen Leistungen für alle gesetzlich Krankenversicherten zu finanzieren. Deshalb sind mit dem GKV-Modernisierungsgesetz einige Einsparmaßnahmen beschlossen worden. Dazu gehören auch die Regelungen zu den Fahrtkosten. Grundsätzlich ist auch die FDP der Auffassung, dass die GKV nur für Leistungen aufkommen kann, die unbedingt notwendig sind. Im Hinblick darauf, dass es zunehmend schwieriger wird, eine gute Gesundheitsversorgung durch niedergelassene Ärzte auch in der Fläche sicherzustellen, muss man jedoch darüber diskutieren, wie man am Besten mit dieser Situation umgeht. Ein Weg ist es, junge Ärzte durch eine Vielzahl von Anreizen zu motivieren, sich vor Ort niederzulassen. Ein anderer Weg ist es, den Patienten das Aufsuchen einer weiter entfernten Praxis zu ermöglichen. Hierüber werden wir eingehend diskutieren müssen, um auch denjenigen, die nur wenig Geld haben, eine gute Versorgung im Krankheitsfall zu garantieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb