Frage an Heinrich Kolb von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb
Welche Wertigkeit haben Berichte des Landesrechnunghofes. Müssen Vorgaben umgesetzt werden ,wenn ja wie ?
Sehr geehrter Herr Binnefeld,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten will.
Die Jahresberichte der Rechnungshöfe haben Informationscharakter. Die darin enthaltenen Empfehlungen sind für die politischen Entscheidungsträger nicht bindend, wenngleich die Tendenz erkennbar ist, dass Vorschläge des Rechnungshofs – mitunter noch während laufender Prüfungsverfahren - von den Ministerien und den Verwaltungen aufgegriffen bzw. umgesetzt werden. So wurde beispielsweise die Forderung des Bundesverfassungsgerichts und der Rechnungshöfe nach einer wirksamen Schuldenbegrenzungsnorm aufgegriffen. Die Föderalismuskommission II hat Vorschläge für eine neue - auch für die Länder geltende - Schuldenbegrenzungsregel vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb