Frage an Heinrich Kolb von Wolfgang K. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr. Heinrich L. Kolb
Trotz intensiven Recherchen im Internet konnte ich nur wenig Informationen zum Thema Bekleidungszuschuss für Senioren erhalten.
Für Sozialhilfeempfänger im Alten-/Pflegeheim gibt es automatisch ein Taschengeld und auf Antrag Bekleidungszuschuss. In Bayern soll das 89,70 € Taschengeld monatlich und 345 € für Kleidung pro Jahr sein. Die Bekleidung muss erst selbst bezahlt werden, dann die Rechnungen einreichen. Nach ca. 3 Wochen wird das Geld auf das Konto angewiesen.
Von dem Taschengeld müssen neben Hygieneartikeln jetzt auch Bekleidung, Praxisgebühr, Zahnersatz, Fahrtkosten zum Arzt, die Brille und nicht verschreibungsfähige Medikamente bezahlt werden. Das Taschengeldkonto wird entweder vom Heim oder von Betreuern geführt.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wie ist das in Hessen, wo und wie ist der Bekleidungszuschuss zu beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Kaufmann
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten will.
Nach mir vorliegenden Informationen ist für die Bewilligung der sog. „Bekleidungspauschale“ der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig. Wegen der weiteren Einzelheiten bitte ich Sie, sich direkt mit dem LWV in Verbindung zu setzen. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter http://www.lwv-hessen.de .
Ich hoffe, ich konnte behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb