Heinrich J. Dingeldein
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heinrich J. Dingeldein zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert G. •

Frage an Heinrich J. Dingeldein von Robert G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dingeldein,

211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.

Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus meiner Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.

Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?

Mit freundlichem Gruß
Robert Gather

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gather,

Sie sprechen ein Problem an, das uns wahrscheinlich noch längere Zeit politisch beschäftigen muss. Jeder Schritt, der zu einem Rückgang der Zahl ausgebeuteter Kinder führt, ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir werden uns allerdings - davon gehe ich aus - relativ schnell einig sein, dass Verordnungen allein das Problem nicht lösen können. Aus eigener Anschauung weiß ich, wie sehr in vielen armen Ländern die pure Existenz ganzer Familien von dieser entwürdigenden Arbeit abhängt. Wenn wir also im eigenen Land die Dinge so regeln, dass wir zwar unser Gewissen beruhigen, den betroffenen Familien aber keine Alternative zum Lebensunterhalt geboten wird, wir aus guten Willen das Gegenteil.

Mit freundlichen Grüßen
Heinrich J. Dingeldein