(...) Ich möchte allerdings in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass ich eine ungeregelte Zuwanderung nicht nur aus der daraus entstehenden Illegalität der Betroffenen strikt ablehne. Maßgeblich muss sein, dass der oder die Zuwanderungswillige sich unzweifelhaft zu den Grundwerten unseres Staatswesen bekennt und über seine/ihre Sprachkenntnis zur unmissverständlichen Kommunikation in Deutschland in der Lage ist. In Hinblick auf die Kulturkreise einiger der Herkunftsländer möchte ich hier beispielhaft die strikte Trennung von Staat und Religion, das Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das uneingeschränkte Selbstverfügungsrecht gerade der Frauen in Hinblick auf ihre körperliche Unversehrheit und ihre Lebensplanung nennen. (...)
Frage von Arja F. • 25.05.2011
Antwort von Heino Vahldieck CDU • 26.05.2011