Frage an Heino Vahldieck von Arja F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vahldieck,
Gerne möchte ich Sie, als ehemaligen Innensenator der Stadt Hamburg, fragen, wie ihr Standpunkt zu Migration nach Deutschland und Integration in Deutschland ist. Ich würde gerne erfahren, wie Sie sich bei politischen Fragen nach Grenzziehung, Grenzkontrollen, Asylrecht, Rechte und Pflichten für Migranten, was heißt Integration, Maßnahmen für eine "gute Integration" sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten als Innensenator verhalten würden. Und wie ihre generelle Meinung dazu ist.
Mit freundlichem Gruß
Arja Frömel
Sehr geehrte Frau Frömel,
bereits als Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg war es mein Anliegen, für die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten eine grundlegende, rechtlich fundierte Regelung zu entwickeln.
Es ist bekannt, dass neben den nach Art. 16 GG legalen Flüchtlingen insbesondere Zuwanderer aus wirtschaftlichen Erwägungen den Weg in die Bundesrepublik suchen. Dieses aus der Sicht der Betroffenen sicherlich nachvollziehbare Verhalten kann jedoch nicht dazu führen, dass unser Gemeinwesen sich einer ungeregelten Zuwanderung öffnet. Auf der anderen Seite macht die demographische Entwicklung eine sinnvolle Zuwanderung offensichtlich unverzichtbar.
Aus diesen Erwägungen heraus ist aus meiner Sicht ein gesetzliches Regelwerk, das die Zuwanderung unter dem Gesichtspunkt der Interessen unserer Bevölkerung ebenso wie unter dem Aspekt der Zukunftssicherheit der Zuwanderer in geordnete Bahnen lenkt, unverzichtbar.
Ich möchte allerdings in diesem Zusammenhang unterstreichen, dass ich eine ungeregelte Zuwanderung nicht nur aus der daraus entstehenden Illegalität der Betroffenen strikt ablehne. Maßgeblich muss sein, dass der oder die Zuwanderungswillige sich unzweifelhaft zu den Grundwerten unseres Staatswesen bekennt und über seine/ihre Sprachkenntnis zur unmissverständlichen Kommunikation in Deutschland in der Lage ist. In Hinblick auf die Kulturkreise einiger der Herkunftsländer möchte ich hier beispielhaft die strikte Trennung von Staat und Religion, das Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie das uneingeschränkte Selbstverfügungsrecht gerade der Frauen in Hinblick auf ihre körperliche Unversehrheit und ihre Lebensplanung nennen. In Bezug auf Ihren Fragekomplex Sanktion weise ich einerseits auf das bestehende, europäische Regelwerk hin, möchte aber auch die Möglichkeit nicht unerwähnt lassen, beispielsweise über Modelle einer Staatsbürgerschaft auf Bewährung - oder besser: einer Anwartschaft auf Staatsbürgerschaft - nachzudenken. Dem liegt die Unabdingbarkeit zugrunde, dass einem Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden kann selbst dann, wenn er vorsätzlich dieses Staatswesen zu zerstören sucht, wie wir dieses in einigen Fällen islamisch begründeten Terrorismus zu konstatieren haben. Mit der entsprechenden Regelung der Zuwanderung sind dann jedoch auch Ausnahmen, soweit diese nicht unter besonderen humanitären Erwägungen nach eingehender Prüfung als geboten erscheinen, defintiv auszuschließen und Personen, die sich dem Regelwerk nicht unterwerfen oder an diesem vorbei den Aufenthalt in der Bundesrepublik anstreben, ohne weitere Möglichkeiten des Beschreitens des Rechtsweges auszuweisen. Ich muss in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf hinweisen, dass Fragen der Staatsbürgerschaft ausschließlich auf Bundesebene zu regeln sind. Entsprechende Initiativen hätten insofern vom Bundestag oder vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auszugehen, denen ich - wie Sie wissen - nicht angehöre.
Mit freundlichem Gruß
Heino Vahldieck