Frage von Uwe M. • 27.09.2017
Antwort von Heiner Schönecke CDU • 28.09.2017
(...) Sie müssten also fast 30 Jahre im Niedersächsischen Landtag arbeiten um den Höchstsatz zu erreichen. Diese Altersentschädigung ist zu versteuern, mit einem Einkommenssatz der sich dann natürlich auf das Gesamteinkommen bezieht. Dem Abgeordneten steht diese Altersentschädigung ab dem vollendeten 65 Lebensjahr zu. (...)