Antwort von Heiner Bäther
DIE LINKE
• 05.09.2017

(...) Den Fraktionszwang gibt es formal nicht und als Lehre aus historischen Erfahrungen ist das Recht gegen die Mehrheit zu stimmen in der Geschäftsordnung der Fraktion der LINKEN garantiert und geregelt. Ich würde mich auch bei der Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung für die Beibehaltung der Regelung einsetzen. (...)

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