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Heiko Strohmann
CDU
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Frage von Britta V. •

Frage an Heiko Strohmann von Britta V. bezüglich Recht

Zu § 107 a StGB:
Wieviele Unterstützer, Fans und Wahlhelfer dürfen nach Ihrer Ansicht von anderen Wählern die Briefwahlunterlagen abholen, bevor man von Wahl-Manipulation sprechen darf?
Sind solche „Hilfestellungen“ bei der CDU üblich?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Völkner, das Wahlgesetz regelt den Ablauf von Briefwahl genau. Außerdem wird alles dokumentiert.

Solange der Wahlakt an sich, geheim und ohne Beeinflussung stattfindet, ist der Transport von Wahlunterlagen problemlos.

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