Portrait von Heike Taubert
Heike Taubert
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Heike Taubert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hannes Z. •

Frage an Heike Taubert von Hannes Z. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Laut Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft werden z.B. allgemeinbildende Schulen zu 80% (im Vergleich zu staatlichen Schulen) bezuschusst. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft hat nun ein Gutachten durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung erstellen lassen, das zu dem Schluss kommt, dass das Land tatsächlich nur zu 50-60% bezuschusst. Grund dafür: die vom Land berechneten Kosten pro Schüler an staatlichen Schulen entsprächen nicht den finalen, realen Kosten. Die Folge ist eine "Schlechterstellung" von Schulen in privater Trägerschaft, was sich u.a. an den deutlich geringeren Löhnen der dort arbeitenden ausgebildeten und studierten Fachkräfte erkennen lässt. Gleichzeitig werden Schulen in freier Trägerschaft auf Grund ihres oft fortschrittlichen und modernen Bildungskonzeptes zunehmend von Eltern als Alternative zur staatlichen Schule bewusst ausgesucht. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass der Staat an jedem Schüler einer Schule in freier Trägerschaft bares Geld einspart (mindestens 20%, vermutlich aber eher 40-50%) - auf Kosten des dort arbeitenden Personals oder - falls das Schulgeld zum Ausgleich erhöht wird - der Eltern ? Und besteht von Ihrer Seite aus Handlungsbedarf, staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft finanziell gleichwertiger zu fördern ?

Portrait von Heike Taubert
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

Was die Träger freier Schulen behaupten , wird derzeit geprüft. Bisher lässt sich aber sagen, das die Träger freier Schulen mit dem Gutachten eine Maximalposition eingenommen haben und offensichtlich ein Vielzahl von Kostenpositionen aufgenommen haben, die Träger freier Schulen selbst finanzieren müssen. Sie haben sich ja auch aus freien Stücken entschlossen, außerhalb des staatlichen Schulsystems eine freie Schule oder Privatschule zu gründen.
Manches Angebot des Freistaates Thüringen, dass Mitarbeiter freier Schulen
nutzen können wurde wohl doppelt in die Rechnung einbezogen. Ich halte das
nicht für besonders klug.
Es geht also bei der Berechnung nicht ausschließlich um die den Schülerinnen und Schülern zustehenden Ausgaben. Die bisherigen Grundlagen für die Berechnung der zu erstattenden Kosten waren in den letzten Verhandlung mit den Trägern freier Schulen eine geeinte Grundlage. Deshalb kann nur auf dieser Basis wieder in Verhandlungen getreten werden. Kostensteigerungen können dann in die vom Freistaat zu zahlenden Zuweisungen einfließen.

Heike Taubert