Frage an Heike Sudmann von Timo B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Sudmann,
ich wende mich an Sie als Fachsprecherin Verkehr Ihrer Fraktion.
In Hamburg wird vielfach falsch geparkt und die Polizei Hamburg verwendete 2018 ca. 10 Vollzeitstellen darauf, Störungen durch 2te-Reihe-Parker und Parker in Bereichen der Busbeschleunigung zu beseitigen [1].
Sinnvollerweise nutzt die Polizei häufig das Mittel der Halteranfrage, um durch ein Telefonat, oder, wenn der Fahrzeughalter in der Nähe wohnt, durch direkte Ansprache das Falschparken zu beenden, was sehr zu begrüßen ist. In Hamburg ist dieses Vorgehen für den Falschparker kostenlos (meist wird nicht einmal ein Parkticket verhängt), obwohl solche Einsätze besonders zeitaufwendig und damit für den Steuerzahler teuer sind. Im Unterschied zur kostenlosen Serviceleistung für Falschparker in Hamburg ist die "vermiedene Umsetzung" in Berlin mit einer Gebühr verbunden. [2]
Warum gibt es eine solche, verursachergerechte Gebühr nicht auch in Hamburg? Ist eine solche Gebühr für Hamburg geplant? Was sind die konkreten Kosten für "vermiedene Umsetzungen" in Hamburg die derzeit auf die Allgemeinheit umgelegt werden und wie hoch müsste eine ungefähr kostendeckende Gebühr in Hamburg sein?
Mit freundlichem Gruß und der Bitte um Auskunft noch vor der Bürgerschaftswahl,
T. B.
[1]: https://fragdenstaat.de/anfrage/meldungen-gema-dpvl-anweisung-2015-1-1/
[2]: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/
Sehr geehrter Herr B.,
wir hatten ja schon Kontakt gehabt. Deshalb auch an dieser Stelle nochmal: Aufgrund Ihrer Anregung bzw. Kritik habe ich eine Anfrage an den Senat gestellt, hier ist die Antwort zu finden http://gleft.de/3v7 . Es scheint auch weiterhin nichts in dieser Richtung geplant zu sein.
Wir nehmen uns das Thema für die nächste Wahlperiode „auf den Zettel“ und werden dann eine Gebühr in analoger Höhe zu Berlin beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Sudmann