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Heike Sudmann
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Frage von Peter S. •

Frage an Heike Sudmann von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sudmann,

der Senat hat Ende Juli den neuen Gesetzentwurf des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) der Bürgerschaft vorgelegt.

https://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressemeldungen/12777956/2019-07-30-jb-transparenzgesetz/

Praxis in der Anwendung des gegenwärtigen Transparenzgesetzes ist es, dass die Behörden Verträge der Daseinsfürsorge und andere Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, im Transparenzportal ohne die dazugehörigen Anlagen veröffentlichen.

Ein Beispiel hierfür ist der Vertrag, den der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zum Bau des geplanten neuen Fern- und Regionalbahnhofs Diebsteich geschlossen hat.

http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/projekt-verlegung-fernbahnhof-hamburg-altona-kaufvertrag-fhh-investor-grosse-bahnstrasse-isebek

In diesem Fall ist es sogar so, dass selbst das Anlagenverzeichnis (siehe Seite 7) komplett geschwärzt wurde.

Sehen Sie eine Möglichkeit, in dem künftigen Transparenzgesetz sicherzustellen, dass Verträge der Daseinsfürsorge und andere Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht, einschließlich ihrer Anlagen veröffentlicht werden?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit besten Grüßen

P. S.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vor knapp zwei Jahren hatten wir hier schon mal die Frage der Schwärzungen der DB AG beim Thema Diebsteich-Bahnhof behandelt.

Für DIE LINKE zeigt der vom Rot-Grünen Senat jetzt vorgelegte Entwurf für die Reform des Hamburger Transparenzgesetzes eklatante Schwächen. Er wird nur an wenigen Stellen für mehr Transparenz sorgen. Stattdessen sind rechtlich fragliche Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie eine Ausweitung von Auskunftsverweigerungsrechten geplant.

Eine zentraler Aspekt des jetzigen Hamburger Transparenzgesetzes ist bislang, dass wichtige Verträge der öffentlichen Hand vor Inkrafttreten veröffentlicht werden mussten. Diese Norm will die rot-grüne Regierung nun ersatzlos streichen. Das lehnen wir ab. Öffentliche Kontrolle und Transparenz über grundlegende Verträge sind wichtig, um zu verhindern dass die Daseinsvorsorge ausverkauft werden kann. Mein Kollege im Justizausschuss, wo der Entwurf behandelt wird, streitet weiterhin dafür.

Viele Grüße
Heike Sudmann

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