Frage an Heike Maas von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Maas,
das Freihandelsabkommen mit den USA wird in naher Zukunft zur Abstimmung vorliegen. Die enthaltene Verfahrensverordnung für Investorenschutzregeln sieht Sonderrechte für internationale Großkonzerne unter Umgehung rechtsstaatlicher Einflussnahme durch ordentliche Gerichte.
Wie ist Ihre Position dazu? Was halten Sie vom Ergebnis der kürzlichen Abstimmung im EU-Parlament zu diesem Thema?
Beste Gruesse und vielen Dank
Ralf Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
wie ich bereits in der Antwort an Frau S. vom 03. Mai ausgeführt habe, sind Schiedsgerichtsverfahren keine Umgehung rechtsstaatlicher Einflüsse, sondern seit langem fester Bestandteil der deutschen und europäischen Rechtstradition (z.B. Schiedsgerichtsstellen bei den Industrie- und Handelskammern für Unternehmensstreitigkeiten). Mit dem angedachten neuen Schiedsverfahren zum Investitionsschutz kann kein Recht geändert werden, es können nur Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn Investitionen von ausländischen Unternehmen ungerecht anders als solche von nationalen Unternehmen behandelt werden. Das gilt für europäische Investoren in den USA und umgekehrt. Die im Zuge der Verhandlungen aufgekommenen Bedenken, inwieweit insbesondere Großkonzerne trotzdem indirekt auf Gesetzgebungen über die Verfahren Einfluss nehmen können, werden von der Kommission ernst genommen. Die Kommission will daher sicherstellen, dass im neuen Abkommen vorgesehen ist, dass Staaten für ihre normale nicht-diskriminierende Ausübung der Gesetzgebung grundsätzlich nicht entschädigungspflichtig gemacht werden können. In diesem Sinne gilt es, die weiteren Verhandlungen zum TTIP parlamentarisch zu begleiten – unabhängig ob es letztlich über die Gerichtsbarkeit oder über die entsprechende Gestaltung der Schiedsverfahren geregelt wird. Die bisherigen Entscheidungen des Europäischen Parlaments haben da die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des neuen Parlaments und auch der Bundesregierung offen gehalten. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist zudem abschließend notwendig. Sollte ich als Abgeordnete gewählt werden, werde ich mich in meiner Beurteilung der weiteren Entwicklung insbesondere von zwei Prämissen leiten lassen: 1.) Konzerne dürfen keine Gesetze bestimmen, und 2.) Unternehmen brauchen möglichst große Rechtssicherheit für Investitionen und auch für den Mittelstand gangbare rechtliche Verfahren.
Herzliche Grüße
Heike Maas