Frage an Heike Habermann von Philipp R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Habermann,
im Regierungsprogramm der hessischen SPD heißt es auf Seite 108, dass Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung den Ausverkauf von Landesvermögen und die weitere Privatisierung öffentlicher Aufgaben stoppen will.
Würde Sie sich – den Fall einer Regierungsbeteiligung vorausgesetzt – für eine Gesetzesinitiative einsetzen, die Landeseigentum unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt? Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Veräußerung von Landeseigentum nur mit einer 2/3 Mehrheit oder einem zustimmenden Volkentscheid erfolgen darf.
Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich
Herzliche Grüße
Philipp Rücker
Sehr geehrter Herr Rücker,
unsere Forderung, Landeseigentum nicht zu veräußern bezieht sich darauf, Aufgaben der Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand zu erhalten. Deshalb haben wir uns erfolgreich gegen den Verkauf der Anteile an der Nassauischen Heimstätte gewandt und uns gegen die Privatisierung von Kliniken ausgesprochen. Auch die Versorgung mit Wasser und Energie gehören zu den Aufgaben, die in öffentlicher Hand bleiben bzw. stärker gesteuert werden sollen. So wollen wir zum Beispiel den Kommunen stärkere Rechte zur wirtschaftlichen Betätigung bei der Energieversorgung einräumen. An ein prinzipielles Verbot des Verkaufs von landeseigenen Grundstücken ist dabei nicht gedacht. Ob und in welcher Form eine stärkere Verankerung von Aufgaben der Daseinsvorsorge in die Hessische Verfassung Eingang finden sollte, muss im Zusammenhang mit einer Verfassungsreform diskutiert werden, die bisher aufgrund unterschiedlicher Prioritäten der Parteien nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit vereinbart werden konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Habermann