Frage an Heike Habermann von Christine N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,
ich unterrichte an einer beruflichen Frankfurter Schule. Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) haben gemeinsam (in gleichen Veranstaltungen - gleiches Examen) mit Studienreferendaren für das Lehramt an beruflichen Schulen ihr Referendariat erfolgreich abgeschlossen, werden jedoch bezüglich Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten ungleich behandelt. So endet die besoldungstechnische Karriere in der Besoldungsstufe A 11 im Gegensatz zu den Berufsschullehrkräften mit Lehramt berufliche Schulen, deren Einstiegsgehalt bei A 13 beginnt. Fachlehrkräfte und Berufsschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in den gleichen Lernfeldern und leisten die gleiche Arbeit. Auch wird in der Dienstordnung keine Differenzierung gemacht, lediglich die „rechtlichen Voraussetzungen“ werden immer angeführt. Der Meisterbrief und langjährige ausgeübte berufliche Qualifikationen, sowie der Erwerb von u.a. Sozial-, Medien-, und Personalkompetenzen sind gleichwertig zu betrachten. Das Wissen (theoretisch und praktisch) von Arbeitsprozessen und Geschäftsprozessen werden insbesondere in beruflichen Schulen benötigt.
Oder werden Landtagsabgeordnete mit akademischen Titel anders als Landtagsabgeordnete ohne akademischen Titel besoldet ? Bei uns Fl.a.t. erfolgt in dieser Frage jedoch ein Ungleichbehandlung.
Wie stehen Sie zu der Forderung „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“?
Unterstützen Sie die Forderung für gerechte Besoldung und die Schaffung der Möglichkeit für Fachlehrkräfte zu einem Besoldungsaufstieg, sowie die Einführung einer Laufbahn-Verordnung!
Mit freundlichen Grüßen
Christine Nagel
Sehr geehrte Frau Nagel,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Antwort auf Ihre Frage identisch ist mit der, die Sie bereits von anderen Kollegen der SPD-Fraktion erhalten haben. Ihre Kritik ist gerechtfertigt, kann aber bei der derzeitigen Rechtslage nicht verändert werden.Die SPD steht zu dem Grundsatz "Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit", der ihrer Forderung "gleiche Arbeit - gleiches Geld" entspricht. Die Unterschiede bei der Bezahlung und den Aufstiegsmöglichkeiten resultieren aus der unterschiedlichen Ausbildung. Während Berufsschullehrkräfte mit Lehramt berufliche Schulen eine akademische Ausbildung durchlaufen, haben Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer (FLatF) eine berufsbildende Qualifikation. Um den Grundsatz künftig umzusetzen, müssen wir daher bei der Ausbildung der Lehrkräfte ansetzen.
Die SPD erarbeitet derzeit ein Konzept zur Lehrerbildung, das eine Angleichung der Ausbildungsdauer und die Gleichwertigkeit der Lehrämter zum Ziel hat. Sie hat dieses Konzept bereits vorgestellt und wird es weiter mit allen Beteiligten diskutieren. Die Umsetzung dieser neuen Lehrerbildung hätte sachlogisch auch Auswirkungen auf die Systematik der Besoldung und Aufstiegsmöglichkeiten der Lehrkräfte. Dies ist aber in einem geordneten Diskussionsprozess mit allen Beteiligten zu erörtern und zu entwickeln. Bis dahin sind keine Änderungen an der heutigen Struktur vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Habermann