
(...) Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Das wohl bekannteste glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist „Roundup“. (...)
Foto-Objekt-Design Koglin
(...) Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Das wohl bekannteste glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist „Roundup“. (...)
(...) Wolfgang Schäuble, der sich dafür einsetzt, Steuerhinterziehungen durch Transparenz zu verhindern. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern, den Druck auf diejenigen Staaten zu erhöhen, die Steuerhinterziehungen und Geldwäsche begünstigen, um diese Praktiken in Zukunft zu unterbinden. Weiterhin haben CDU und CSU vereinbart, künftig ein gemeinsames Konzept zur Zukunftspolitik für Deutschland vorzulegen. (...)
(...) Im Juli 2016 werden die Renten in Deutschland um 4,25 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Eine mögliche Erklärung für die Minderung der Witwenrente Ihrer Großmutter wäre, dass ihre eigene Rente steigt und deshalb die Witwenrente anteilig gekürzt wird. Wie eingangs erwähnt kann ich jedoch ohne die genauen Details zu kennen, hierzu keine verbindliche Aussage treffen. (...)
(...) Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Mai 2014 haben der rheinland-pfälzische und der bayerische Verfassungsgerichtshof jeweils ähnliche gelagerte Klagen von Unternehmen abgewiesen und die Gebühr für das öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehangebot als verfassungsgemäß eingestuft. (...)
(...) in Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesgesetzblatt neue oder geänderte Gesetze und Rechtsverordnungen veröffentlicht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Stöhr,