Frage an Heidi Kosche von Wolfgang R. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Kosche,
ich bin verwundert über Ihre feindseelige Haltung gegenüber dem Leitfaden. Sie kennen Frau Finkenthei. Sie wissen, dass Frau Finkenthei gemeinsam mit Prof. Keßler den Einspruch gegen die Ablehnung des Senats auf Zulassung des Volksbegehrens geschrieben hat. Ihre Kompetenz dürfte unbestritten sein. Wenn jetzt die Juristen des Arbeitskreises darum bitten, dass ihr verfassungsrechtlich garantierter Persönlichkeitsschutz gewährleistet wird, und sich der Arbeitskreis darauf verständigt hat, dass Frau Finkenthei die Ansprechparternin sein soll, warum wird das von Ihnen nicht akzeptiert und sie befassen sich inhaltlich mit dem Leitfaden???
Was die Frage der "Achtung" geleisteter Arbeit betrifft, folgende Klarstellung: Sie und die Mitglieder Ihrer Fraktion wie die Abgeordneten der anderen Fraktionen werden für die Arbeit bezahlt! Frau Finkenthei berichtete im Wassertisch, dass die Mitglieder des Arbeitskreises ehrenamtlich gearbeitet haben. Sie verweisen auf die Fußnoten des Leitfaden, der bezeichenderweise weder auf Ihrer Homepage noch auf der des Wassertischs eingestellt ist, aber auf der Homepage www.wasserbuerger.de gelesen werden kann. Dort sind in den Fußnoten zahlreiche Hinweise auf Kommentare wie Fachpublikationen.
Natürlich ist die Offenlegeung auch mit das Verdienst von Ihnen und Ihrer Fraktion. Wir erinneruns uns alle noch gut, wie mitten im Volksbegehren die Nachricht von der Neufassung des Informationsfhreiheitsgesetzes viele Unterstützer verunsicherte. Die Frage lautet doch jetzt: Was tun Sie nach der Offenlegung, um die Verträge juristisch anzufechten. DAS IST DIE KERNFRAGE! Mit welchen Kanzleien arbeiten Sie zusammen? Warum ist das Prüfergebniss der Closing-Protokolle durch die Kanzlei Kanzlei SammlerUsinger, die aus der neoliberalen Kanzlei Clifford Chance hervorging, nicht auf Ihrer Homepage eingestellt? Warum haben Sie sich für diese Kanzlei entschieden? Hat diese Kanzlei eine positive Bilanz in der Anfechtung von Privatisierungsverträgen vorzuweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Rebel
Sehr geehrter Herr Rebel,
entschuldigen Sie bitte, aber ich finde es lächerlich mir "Feindseligkeit gegen ein Schriftstück" zu unterstellen. So viele Emotionen bringe ich gegen Blätter Papier nicht auf
Es ist aber bezeichnend, dass Sie die Fragestellung von H. T. "Würden Sie sich für das im Leitfaden vorgeschlagene Organstreitverfahren einsetzen, um die Nichtigkeit der Verträge durchzusetzen?" und meine Antwort darauf jetzt mit völlig anderen Zusammenhängen mixen und uminterpretieren.
Was hat mein Wissen darüber, wer die Klage für das Volksbegehren zusammen mit wem ausgearbeitet hat damit zu tun, dass eine Geheimgruppe, die von Frau Finkenthei koordiniert wird jetzt eine Publikation herausgibt?
Wenn Sie meinen, die Analogie besteht darin, dass die Arbeit von Frau Finkenthei damals hervorragend war und es nun auch wieder zwanghaft sein muss, dann irren Sie sich. Denn bei dieser Publikation weiss ICH nicht - und Sie wissen es auch nicht - ob Frau Finkenthei überhaupt fachlich beteiligt war? Das ist ja die Krux. Hat sie was verfasst oder nicht? hat sie nur koordiniert oder nicht? Wer hat noch welchen teil geschrieben und welche Reputation hat der Verfasser/die Verfasserin in diesem juristischem Feld ?
Und hören Sie bitte auf zu behaupten, " diese Geheimhaltung der Mitarbeitenden der UJ" käme allein auf deren Wunsch hin zustande. Die, die sich jetzt melden erzählen andere Dinge. Und übrigens zu Ihrem Vorwurf meiner Akzeptanz: ich akzeptiere die Geheimhaltung, ich finde sie nur falsch. Damit wird die Arbeit für mich leider uninteressant. Und das habe ich H. T. auch geantwortet. ICH WERDE MICH NIE AUF ERGEBNISSE VON GEHEIMGRUPPEN UND DEREN AUSSAGEN stützen und damit in eine gerichtliche Auseinandersetzung begeben NIE !!!
Genauso wie Sie sich herausnehmen, eine Kanzlei mit mehren Juristen, die aus unterschiedlichen Zusammenhängen entstanden ist und heute unter dem Gruppennamen SammlerUsinger agiert, in einen Topf zu werfen, genauso wollen Sie, sehr geehrter Herr Rebel nicht behandelt werden. Diese Art der Diffamierung lehnen Sie für sich ab. Und ich finde, da haben Sie mal Recht. Sie sollten nur auch so selbstgerecht sein und anderen diesen Schutz auch zukommen lassen.
Ja, ich habe einen Juristen aus dieser Kanzlei gezielt angesprochen und um ein Kurzgutachten gebeten. Dieser Jurist hat meinen Freund und Kollegen Dr. Dirk Behrendt mit ausgebildet. Dr. Behrendt hat seine Juristenausbildung mit der Höchstnote abgeschlossen, ist deswegen jetzt Richter des Landes Berlin und geniesst hohes Ansehen in der Stadt. Und der hat mir diesen Juristen empfohlen und auch an einem ersten Gespräch mit teilgenommen. Wie Sie ja wissen benötige ich zu meinem politischen Willen juristische Kompetenz um diesen umzusetzen. Und da ist mir Dr. Dirk Behrendt immer ein wertvoller Ratgeber. Übrigens hat dieser Jurist auch das Volksbegehren unterschrieben und hat mit Sympathie und grossem Interesse unser Anliegen begleitet.
Dieses Beispiel zeigt überdeutlich, dass man die MENSCHEN kennen muss, auf die man sich verlässt. Sie, Herr Rebel sind der Meinung, dass ich der "black box Unabhängige Juristengruppe" vertrauen soll, weil mir eine Person bekannt ist. Das Beispiel mit der grossen Kanzlei SammlerUsinger - die Sie alle zusammen in die neoliberale Ecke schieben - zeigt doch, das es so oder so sein kann, dass da jemand eine Ausrichtung hat, die man/frau nicht akzeptiert. Deswegen stütze ich mich nicht darauf: WEIL ICH NICHT ALLE KENNE !
Ja, ich bin enttäuscht daüber, dass das Kurzgutachten dieses Ergebnis gebracht hat, leider sehr fundiert. Meine Hoffnung besteht darin, dass, wenn die anderen Geheimpapiere auch öffentlich sind, sich diese Frage ggf. anders stellt und dann das Ergebnis auch anders ausfällt. Deswegen habe ich dieses Ergebnis nicht breit gestreut sondern nur Experten des Wassertisches zugänglich gemacht.
Die Palette und Spannbreit von Kanzleien und Juristen, mit denen die Grüne Fraktion zusammenarbeitet ist breit. Ich werde mir nicht die Mühe machen eine Liste zu erstellen. Wir versuchen immer die besten des jeweiligen Fachgebietes zu verpflichten, soweit wir es mit unserem Gewissen bei der Bezahlung vereinbaren können. das ist manchmal nicht einfach, manchmal aber gar kein Problem.
Und um Ihre Kernfrage abschliessend auch noch zu beantworten: Ich bereite mich darauf vor, dass der § 3 des Volksgesetzes im Abgeordnetenhaus von Berlin umgesetzt wird.
Vielleicht listen Sie ja mal Ihre Aktivitäten auf, damit die LeserInnen hier auf dieser Plattform sich ein Bild machen können.
freundliche Grüsse
Heidi Kosche, MdA