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Heidi Kloor
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Frage von Thomas W. •

Frage an Heidi Kloor von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Kloor,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigt Die Linke – PDS landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der Linkspartei hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertritt die Linkspartei hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wagner,

hoffentlich noch nicht zu spät, meine Antwort:

ad 1) Die Linkspartei.PDS will die Beamtenbesoldung nicht absenken. Mit dem Anwendungstarifvertrag des Öffentlichen dienstes gibt es keine Vergleichbarkeit, da die Tarifbeschäftigten für ihren Lohnverzicht im Gegenzug eine Arbeitszeitverkürzung sowie Beschäftigungssicherung erhalten haben.

ad 2) Der Stellenpool wurde eingerichtet, um eine schnellere und qualifiziertere Vermittlung von MitarbeiterInnen aus dem Personalüberhang zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass auch der neue Senat dieses Instrument erhalten wird. Die Linksparte.PDS setzt sich dafür ein, dass auch nach 2010 zwischen den Tarifparteien die Beschäftigungssicherung ausgehandelt und vertraglich beschlossen wird.

ad 3) Die Linkspartei.PDS vertritt auf Bundesebene (denn dort wird über eine Gesundheitsreform beraten) das Ziel, dass alle Einkommen in die solidarische Umverteilung der gesetzlichen Krankenkassen einbezogen werden. Dafür gibt es allerdings zur Zeit keine parlamentarische Mehrheit. Insbesondere die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten ist dabei ein lanfristiger Prozess. Direkte Auswirkungen der gegenwärtigen Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht sehe ich derzeit nicht, weil die privaten Krankenkassen nicht angetastet werden sollen.

Mit freundlichem Gruß

Heidi Kloor