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Antwort von Heidemarie Wieczorek-Zeul
SPD
• 07.02.2008

(...) Darüber hinaus wurden mit der Gesundheitsreform auch Regelungen für Versicherte mit geringem Einkommen festgeschrieben: Wenn finanzielle Hilfebedürftigkeit gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches besteht, oder wenn durch die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages Hilfebedürftigkeit entstehen würde, kann der Beitrag zum „erweiterten Standardtarif“ sogar um die Hälfte reduziert werden. Ein weiteres für Sie positives Ergebnis der Gesundheitsreform: Der Wechsel vom bisherigen Tarif in den „erweiterten Standardtarif“ darf Ihnen von Seiten der Versicherung nicht verwehrt werden. (...)

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SPD
• 21.12.2007

(...) Zusammengefasst kann gesagt werden: Unsere Zusammenarbeit mit China dient der von der Bundesregierung angestrebten weiteren Vertiefung der deutsch-chinesischen Beziehungen auf politischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene und trägt im beiderseitigen Interesse auch zur Bewältigung globaler Entwicklungsaufgaben bei. (...)

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