Frage an Heidemarie Mundlos von Heidemarie M. bezüglich Umwelt
Frage:
Fracking ist und wird die größte Umweltsünde die die CDU auf ihren Parteitag in Celle befürwortet hat. Die Landesregierung aus CDU und FDP ist für Fracking. Es werden giftige Chemikalien( Benzol - Krebserregend) in die Erde mit hohem Druck gepreßt. Obwohl alle Gemeinden /Kommunen/ Samtgemeiden/ Stadträte im Großraum BS in einer Resultition Fracking ablehnen, stimmt die Landesregierung für Fracking .Trinkwasser wird verseucht.Trinkwasserschutz vor wirtschaftlichen Profit. Die Unternehmen haben in den letzten 10 Jahren 7 Milliarden an die Länder gezahlt. Profit. Die Verpressungen unterliegen nach bisherigem Bergbaurecht keiner genauen Kontrolle. Bei normalen Erdgasbohrungen entstehe kontaminiertes Lagerstättenwasser.Dies geschehe durch natürlich im Erdinnern vorkommende Benzole. Das kontaminierte Lagerstättenwasser werde aufgefangen und an anderer Stelle wieder in gut 1000 Meter Tiefe im Erdboden wieder verptesst.
Ich fordere die Landesregierung der CDU und FDP auf sich mit Fracking auseinander zusetzen und dahin gehend die Entscheidung zu treffen " Fracking" zu verbieten zu Wohle der Menschen,Tiere und der Umwelt .
Antwort:
Die Behauptung, dass Fracking auf dem CDU-Parteitag "befürwortet" wurde, ist falsch. Im Gegenteil: Die Bedingungen für Fracking wurden verschärft. Viele Delegierte (auch ich) hätten aber gern noch deutlichere Einschränkungen gesehen.
Deshalb sehe ich die auf Antrag der CDU und FDP verabschiedete Entschließung des Landtages vom 7.12.2012 als Schritt in die richtige Richtung an:
Für das sogenannte Fracking ist zukünftig ein Kriterienkatalog anzuwenden, der u.a. zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht und aktuelle Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung fortlaufend in die Genehmigungsverfahren einbezieht. Zukünftig ausgeschlossen von jeglicher Genehmigung soll Fracking in Wasserschutzgebieten und ähnlichen Gebieten sein. Wasserrechtliche Erlaubnisse sollen nur bei Beteiligung und im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen möglich sein. Sowohl für Geothermie als auch für die Erdöl- und Ergasförderung sind Frack-Flüssigkeiten mit geringerer Umweltbelastung zu entwickeln und in ihren Bestandteilen offenzulegen. Es ist sicherzustellen, dass keine Gesundheits- und Umweltgefährdung besteht. Zusätzlich soll die Öffentlichkeit über Vorhaben früher und umfassender informiert werden und die Beweislast im Bergrecht umgekehrt werden.
Heidemarie Mundlos