Frage an Heide Rühle von Eberhard W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rühle,
in der Onlinezeitschrift TELEPOLIS vom 22.09.13 www.heise.de findet sich unter der Überschrift "Intolerantes Toleranzpapier" ein Bericht über ein EU-Vorhaben, das den Titel trägt:
A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANCE
SUBMITTED WITH A VIEW TO BEING ENACTED BY THE LEGISLATURES
OF EUROPEAN STATES
Über dessen Authentizität wüsste ich gerne mehr :
Wer hat es initiiert?
Wer unterstützt es?
Wie ist der Stand der Dinge?
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Wie werden Sie sich verhalten?
Wie wird das voraussichtliche Ergebnis sein?
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Will
Sehr geehrter Herr Will,
entschuldigen Sie meine späte Antwort, der von Ihnen angesprochene Themenbereich wird im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) behandelt. Meine Mitarbeiter haben sich dort einmal nach dem von Ihnen angesprochenen Dokument erkundigt.
Das von Ihnen angesprochene Dokument ist kein offizieller Entwurf des Europäischen Parlamentes oder irgendeiner EU-Institution, sondern des Europäischen Rates für Toleranz und Versöhnung (European Council on Tolerance and Reconciliation), einer NGO, die auf Initiative des ehemaligen polnischen Ministerpräsidenten Alexander Kwasniewski sowie von Moshe Kantor, Präsident des European Jewish Congress gegründet wurde. Im Endeffekt kann jede NGO einen Vorschlag zu jedem ihr beliebigen Bereich machen. Dass es sich nicht um ein offizielles Dokument handelt, wird im von Ihnen angeführten Artikel auf Telepolis nicht ausreichend deutlich.
Das Dokument wurde im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten vorgestellt. Ich persönlich halte es für wichtig, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert wird. Gleichzeitig achte ich die die Meinungsfreiheit als ein hohes Gut. Die Intention, für Toleranz einzutreten, begrüße ich selbstverständlich ebenso. Trotzdem halte ich den vorliegenden Entwurf für überflüssig, denn insbesondere in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in Artikel 10 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), sind bereits ein starkes Diskriminierungsverbot verankert. Alles, was darüber hinausgeht, müssen die Mitgliedsstaaten meines Erachtens selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Heide Rühle